Jobcenter will nicht, dass Herr B. Geld verdient und vom Bürgergeld wegkommt

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Der Herr B ist ein tüchtiger Mann. Er ist selbstständig und verdient sein Geld damit Telefonanlagen einzubauen und zu warten. Aber leider sind Telefonanlagen nicht mehr so gefragt, wie vor zehn Jahren.

Herr B will raus aus dem Bürgergeld

Herr B bekommt daher auch aufstockende Bürgergeld Leistungen vom Jobcenter. Das gefällt ihm nicht und er möchte mehr Geld verdienen. Da nun aber Telefonanlagen ein toter Standard sind und keine Besserung am Markt zu erwarten ist, kommt Herr B ins Grübeln. Schließlich ist es klar: Er möchte eine Hausverwaltung gründen.

Er weiß, wie das geht, hat bereits drei Kunden an der Angel, benötigt aber eine Förderung vom Jobcenter, denn Computerprogramme und Ausstattung sind teuer.

Teure Maßnahme statt Hilfe

Das Jobcenter fördert nun nicht die Anschaffung der benötigten Arbeitsmittel, sondern schickt den Herrn B, der seit Jahren selbstständig ist, in eine teure Maßnahme für Existenzgründer, damit er lernt, wie man selbstständig ist.

Der Maßnahmeträger denkt etwas nach und wirft den Herrn B kurzerhand aus der Maßnahme, weil er schon alles kann, was er dort lernen soll.

Keine Förderung damit das Jobcenter nicht mehr zahlen muss

Die Förderung für die Anschaffung von Computer nebst Hausverwaltungsprogramm verweigert das Jobcenter trotzdem. Schließlich ist die Maßnahme nicht durchgezogen worden und Herr B ist ja auch schon selbstständig. Ein zweites Standbein, damit man das Jobcenter nicht mehr braucht? Nein, so etwas wird nicht gefördert.

So sah es auch das Gericht. Schließlich will der Gesetzgeber nicht 10 Selbstständigkeiten fördern, die alle nicht zum Leben reichen. Verständlich, aber im Fall von Herrn B doch irgendwie falsch.

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Nur mit einem Trick eine Förderung

Es sei denn, Herr B stuft seine selbstständige Tätigkeit zur Nebentätigkeit herab. Ja, dann kann eine Förderung des zweiten Standbeines erfolgen.

Herr B muss also seine bestehende Selbstständigkeit vermindern und damit den Steuerzahler mehr Geld kosten, damit er die Möglichkeit bekommt, ein zweites Standbein aufzubauen.

Die neue Selbstständigkeit als Hausverwaltung muss erst anlaufen und in der Anlaufphase wird noch wenig Geld verdient. Herr B könnte die Anfangsphase der Hausverwaltung prima mit dem Einkommen aus der Selbstständigkeit als Telekommunikationstechniker überbrücken und ohne das Jobcenter auskommen, aber das ist vom Jobcenter nicht gewünscht. Dort geht es stramm nach Vorschrift:

Lieber mehr Geld ausgeben und Förderungen verhindern

Erst Einkommensmöglichkeiten vermindern, dann etwas Neues anfangen. Wo kämen wir auch hin, wenn jemand sich mit mehreren Jobs gleichzeitig über die Runden bringt?

Das Gewerbeamt für seinen Teil hat dann auch nur noch ungläubig mit dem Kopf geschüttelt, als Herr B seine Selbstständigkeit in Sachen Telekommunikation zum Nebengewerbe herabstufen ließ.

Ob einmal 4000 € wohl für das Jobcenter billiger gewesen wäre, als eine Maßnahme, letztlich doch eine Förderung und ein längerer Leistungsbezug? Manchmal ahnt man dann doch, weshalb der Sozialetat nicht ganz reicht.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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