Jobcenter verweigert Bürgergeld-Zahlung wegen Pfandflaschen sammeln

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Das Jobcenter Mönchengladbach verweigert einem Betroffenen das Bürgergeld und bringt ihn in große gesundheitliche Probleme. Statt schnelle Hilfe zu gewähren, soll Marco A. Quittungen für gesammelte Pfandflaschen vorlegen. Das Soziale Bündnis Niederrhein hat beim Sozialgericht Düsseldorf einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Denn Marco A. ist nicht krankenversichert und hat keinen Cent für Lebensmittel.

Jobcenter lehnt Bürgergeld-Leistungen ab

Seit Januar 2023 stößt ein 39-jähriger Mann im Jobcenter Mönchengladbach immer wieder auf eine “Mauer der Ablehnung”: Marco A. kann es nicht fassen und ist verzweifelt: Er hat kein Geld, nichts zu essen, kein Trinkwasser, keine Krankenversicherung und zudem starke gesundheitliche Probleme. Er weiß nicht mehr weiter und bittet das Soziale Bündnis Niederrhein (SBN) in Jüchen um Hilfe.

Das rief Heiner Lindgens (60), Vorsitzender des Sozialen Bündnisses Niederrhein auf den Plan, der dem Betroffenen hilft. Lindgens: “Ich war heute mit meinem Klienten im Jobcenter. Es wurde noch nicht einmal ein Lebensmittel-Gutschein angeboten. Das Gespräch lief ergebnislos.”

Wie soll das Sammeln von Pfandflaschen belegt werden?

Besonders ärgert sich Lindgens darüber, dass Marco A. die wenigen in seiner Not gesammelten Pfandflaschen aus öffentlichen Mülleimern dem Jobcenter belegen muss. Er fragt: “Wie will man das belegen?”

Marco A. lebt von kleinen Spenden von Freunden und Bekannten und aus einem eng begrenzten Nothilfe-Fonds des Hilfevereins, sonst könnte er nicht überleben.

Ohne Geld und ohne Krankenversicherung

Genau diese Gefahr bestehe aber, allein schon wegen der seit Januar fehlenden Krankenversicherung, warnt Heiner Lindgens ausdrücklich und bricht eine Lanze für den Mann: “Es ist im Sozialgesetzbuch – Paragraf 41a SGB II – so geregelt, dass bei noch fehlenden Unterlagen trotzdem bewilligt und gezahlt werden muss, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit der gesetzliche Leistungsanspruch besteht.”

Eilantrag beim Sozialgericht gestellt

Heiner Lindgens hat in dieser Sache inzwischen das Sozialgericht in Düsseldorf angerufen: “Ich warte dringend auf die Entscheidung des Gerichts im einstweiligen Rechtsschutz für Marco A.”. Auch der stellvertretende Vereinsvorsitzende Thomas Bovermann (52) drängt: “Ich hoffe, dass die Unterstützung für Marco A. noch rechtzeitig kommt!”

Wie sieht die Rechtslage aus?

Bei akuter Bedürftigkeit ist das Jobcenter jedoch per Weisung und Gesetz verpflichtet, schnell zu helfen. Diese Möglichkeiten stehen je nach Fall den Jobcentern zur Verfügung:

  1. Eine vorläufige Bewilligung von Bürgergeld, wenn ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II mit hinreichender Wahrscheinlichkeit besteht, die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen oder der Anspruchshöhe aber längere Zeit in Anspruch nimmt, § 41a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 SBG II.

  2. Einen Vorschuss nach § 42 Abs. 2 SGB II kann ausnahmsweise auf Antrag bei nachgewiesener Bedürftigkeit für bereits durch Bewilligungsbescheid festgesetzte und zum nächsten Zahlungstermin fällige Leistungsansprüche vorzeitig erbracht werden.

  3. Ein Darlehens nach § 24 Abs. 1 SGB II, wenn im Einzelfall ein durch die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts abgedeckter, nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden kann.

Totalsanktionen durch fehlende Mitwirkungspflichten

Häufig werden jedoch die Bürgergeld-Leistungen wegen tatsächlicher oder angeblicher fehlender Mitwirkung der Leistungsberechtigten versagt. Dann müssen Betroffene ihren Anspruch wie in diesem Fall vor dem Sozialgericht per Einstweiliger Anordnung durchsetzen.

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