Hausverbot gegenüber Rechtsanwalt Dirk Feiertag rechtswidrig
05.09.2014
Der Rechtsanwalt Dirk Feiertag darf das Jobcenter Leipzig wieder betreten. Das Verwaltungsgericht hat ein gegen den Anwalt ausgesprochenes Hausverbot aufgehoben. Das Hausverbot sei rechtswidrig, so die Richter.
Aber was war passiert? Feiertag hatte gesehen, dass das Jobcenter im Sommer 2012 im Rahmen interner Umorganisation Akten von Hartz IV Beziehern über mehrere Tage im Gang des Dienstgebäudes unbeaufsichtigt und für jedermann zugänglich lagerte. Es sei „vollkommen verantwortungslos, wie das Jobcenter mit den Akten der Hartz IV Leistungsempfängern umgeht. Die Akten enthalten sehr persönliche Informationen, die nicht jeder öffentlich preisgeben will.“ Bereits in der Vergangenheit stand die Behörde in der Kritik. „Aus meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist mir unter anderem bekannt, dass das Jobcenter Vermieter oder Arbeitgeber kontaktiert, ohne zuvor die Genehmigung der Hilfeempfänger erhalten zu haben”, berichtet Feiertag. „Die jetzigen Verstöße setzten dem Ganzen aber die Krone auf“, so Feiertag weiter. Der Anwalt griff sich sogleich ein paar Umzugskisten und trug diese durch drei Stockwerke zum Ausgang, um sie dort wieder abzugeben. Er wollte damit zeigen, wie leicht es ist, an hochsensible Daten zu gelangen und wie leichtsinnig das Jobcenter mit diesen umgeht. Die Aktion wurde damals auch per Handykamera festgehalten.
Das Jobcenter war so erbost über die Aktion des Juristen, dass sie sogleich ein einjähriges Hausverbot auferlegte. Der Anwalt dürfe sich nur noch im Beisein eines Jobcentermitarbeiters in dem Haus bewegen.
"Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts war die unbewachte Aufbewahrung der Umzugskisten datenschutzrechtlich rechtswidrig, allerdings auch das Verhalten des Klägers, dem es nicht zustand, eigenmächtig Behördenakten von ihrem Aufbewahrungsort zu entfernen und dabei unerlaubte Filmaufnahmen, zudem von Besuchern des Jobcenters, zu machen", so die Sprecherin des Gerichts Susanne Eichhorn-Gast. Doch die Behörde habe zu Unrecht angenommen, die Kisten seien in den Fluren ordnungsgemäß aufbewahrt gewesen. Auch habe der Kläger die Kisten nicht stehlen, sondern auf einen Sachverhalt aufmerksam machen wollen. "Meiner Klage wurde in vollem Umfang stattgegeben, das gegen mich erlassene Hausverbot war rechtswidrig", freute sich Feiertag. "Das Verwaltungsgericht hat mit heutigem Urteil eindeutig festgestellt, dass ich keine Akten aus dem Jobcenter stehlen wollte.“, so Feiertag.
Der Datenschutz sei dem Jobcenter offenbar nicht sehr wichtig. "Trotz eines Hinweises des Bundesdatenschutzbeauftragten erklärte das Jobcenter auch in der heutigen Verhandlung, keinerlei datenschutzrechtliche Bedenken bei der Lagerung von Leistungsakten an öffentlich zugänglichen Orten zu haben", berichtet der Jurist. "Ich hoffe, dass der heutige richterliche Hinweis endlich ein Umdenken bei den Entscheidungsträgern des Jobcenters bewirkt.“ (wm)
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