Jobcenter nutzt Brexit um Hartz-IV-Leistungen zu streichen

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Weil der Vater ursprünglich aus Großbritannien stammt, will das Jobcenter einer Familie die Hartz IV-Leistungen komplett streichen.

Keine Leistungen, weil der Vater Brite ist

Die insgesamt vierköpfige Familie lebt gemeinsam in Hamburg. Die Kinder sind in Deutschland geboren, wo sie seitdem auch leben. Der Vater stammt aus England. Eine Tatsache die das Jobcenter Hamburg sich nun zu Gunsten machen will. Aufgrund des geplanten Brexits, drohte man der Familie ihre Leistungen zu streichen. Der Brief erreichte die Mutter Ende Februar. Das Hamburger Jobcenter setzte die 38-jährige darüber in Kenntnis, dass man ihr die Leistungen, auf die sie und ihre Kinder angewiesen sind, ab März nicht mehr auszahlen werde. Grund: Der geplante EU-Austritt Großbritanniens und die Tatsache, dass der Vater ihrer Kinder Brite sei.

Auch Angehörige sind betroffen

Das Schreiben führte weiter aus, dass derzeit davon auszugehen sei, dass es zu einem harten Brexit kommen werde. Also einem Austritt ohne Abkommen. Demnach seien ab dem 30. März 2019 alle britischen Staatsangehörigen, wie auch deren Angehörige als Drittstaatler zu behandeln. Das würde bedeuten, dass Leistungsberechtigungen nach dem SGB II grundsätzlich nur mit entsprechenden Aufenthaltstitel bestehen. Hilfe bekam die Familie schließlich von der Arbeitslosenhilfe in Wedel.  Da die Mutter nicht mehr weiter wusste, schaltetet ein Bekannter Hans-Günther Werner ein. Der Pastor im Ruhestand ist Mitglied der Arbeitslosenhilfe. Der 71-jährige legte zunächst Widerspruch gegen die Brexit-Entscheidung des Jobcenters ein. Er begründet sein Einschreiten mit der Tatsache, dass es in seinen Augen ein unmögliches Verhalten des Jobcenters sei, der Familie zu drohen. Vielmehr sollte man ihnen Hilfe anbieten, wie das Problem zu lösen sei.

Alles sei nur ein Irrtum

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit, sind derzeit 3.000 in Deutschland lebende Briten Leistungsbezieher. Der Aussage eines NDR-Sprechers zufolge, soll es für alle Betroffenen vorerst beim Alten bleiben. Nachdem auch bei der zuständigen Behörde nachgefragt wurde, ruderte diese mit dem angedrohten Leistungsentzug zurück. Es würde ein Irrtum vorliegen, zudem es bei drei Jobcenter-Standorten gekommen sei. In einer Mail der Pressesprecherin heißt es, dass man Kontakt zu allen Betroffenen aufgenommen habe. In telefonischen Gesprächen entschuldigten sich die Mitarbeiter persönlich und es wurde eine Fortzahlung garantiert.

Die Aussage, dass es sich schlichtweg um einen Irrtum handle, klingt zu einfach. Die Schreiben wurden schließlich verfasst und verschickt. Das Jobcenter lässt augenscheinlich nichts unversucht, um Leistungsbeziehern das Leben zu erschweren. Mit allen Mitteln wird immer wieder versucht, Leistungen zu streichen. Was kann die in Deutschland lebende Familie für politische Entscheidungen anderer Länder?