Weil der Vater ursprรผnglich aus Groรbritannien stammt, will das Jobcenter einer Familie die Hartz IV-Leistungen komplett streichen.
Keine Leistungen, weil der Vater Brite ist
Die insgesamt vierkรถpfige Familie lebt gemeinsam in Hamburg. Die Kinder sind in Deutschland geboren, wo sie seitdem auch leben. Der Vater stammt aus England. Eine Tatsache die das Jobcenter Hamburg sich nun zu Gunsten machen will. Aufgrund des geplanten Brexits, drohte man der Familie ihre Leistungen zu streichen. Der Brief erreichte die Mutter Ende Februar. Das Hamburger Jobcenter setzte die 38-jรคhrige darรผber in Kenntnis, dass man ihr die Leistungen, auf die sie und ihre Kinder angewiesen sind, ab Mรคrz nicht mehr auszahlen werde. Grund: Der geplante EU-Austritt Groรbritanniens und die Tatsache, dass der Vater ihrer Kinder Brite sei.
Auch Angehรถrige sind betroffen
Das Schreiben fรผhrte weiter aus, dass derzeit davon auszugehen sei, dass es zu einem harten Brexit kommen werde. Also einem Austritt ohne Abkommen. Demnach seien ab dem 30. Mรคrz 2019 alle britischen Staatsangehรถrigen, wie auch deren Angehรถrige als Drittstaatler zu behandeln. Das wรผrde bedeuten, dass Leistungsberechtigungen nach dem SGB II grundsรคtzlich nur mit entsprechenden Aufenthaltstitel bestehen. Hilfe bekam die Familie schlieรlich von der Arbeitslosenhilfe in Wedel.ย Da die Mutter nicht mehr weiter wusste, schaltetet ein Bekannter Hans-Gรผnther Werner ein. Der Pastor im Ruhestand ist Mitglied der Arbeitslosenhilfe. Der 71-jรคhrige legte zunรคchst Widerspruch gegen die Brexit-Entscheidung des Jobcenters ein. Er begrรผndet sein Einschreiten mit der Tatsache, dass es in seinen Augen ein unmรถgliches Verhalten des Jobcenters sei, der Familie zu drohen. Vielmehr sollte man ihnen Hilfe anbieten, wie das Problem zu lรถsen sei.
Alles sei nur ein Irrtum
Nach Angaben der Bundesagentur fรผr Arbeit, sind derzeit 3.000 in Deutschland lebende Briten Leistungsbezieher. Der Aussage eines NDR-Sprechers zufolge, soll es fรผr alle Betroffenen vorerst beim Alten bleiben. Nachdem auch bei der zustรคndigen Behรถrde nachgefragt wurde, ruderte diese mit dem angedrohten Leistungsentzug zurรผck. Es wรผrde ein Irrtum vorliegen, zudem es bei drei Jobcenter-Standorten gekommen sei. In einer Mail der Pressesprecherin heiรt es, dass man Kontakt zu allen Betroffenen aufgenommen habe. In telefonischen Gesprรคchen entschuldigten sich die Mitarbeiter persรถnlich und es wurde eine Fortzahlung garantiert.
Die Aussage, dass es sich schlichtweg um einen Irrtum handle, klingt zu einfach. Die Schreiben wurden schlieรlich verfasst und verschickt. Das Jobcenter lรคsst augenscheinlich nichts unversucht, um Leistungsbeziehern das Leben zu erschweren. Mit allen Mitteln wird immer wieder versucht, Leistungen zu streichen. Was kann die in Deutschland lebende Familie fรผr politische Entscheidungen anderer Lรคnder?