Jobcenter-Logo verstößt gegen den Datenschutz

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Jobcenter-Logo auf Briefumschlägen verstößt gegen den Datenschutz
Kevin A. aus Saarbrücken sieht in dem Druck des Jobcenter-Logos auf Briefen einen Verstoß gegen den Datenschutz. „Über eine gewisse Praxis unseres Jobcenters ärgerte ich mich schon lange: auf vielen Briefumschlägen war ganz groß das Logo "JOBCENTER SAARBRÜCKEN" abgedruckt, so dass der Briefträger und auch Dritte dies leicht erkennen konnten. Hier sah ich einen Verstoß gegen den Datenschutz.“ So wandte er sich an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Sehr lange Zeit geschah nichts, bis er sich beschwerte. Dann ging alles sehr schnell.

Der Bundesbeauftragte wandte sich an das Jobcenter und erkundigte sich nach der Notwendigkeit des Stempels. Diese besteht sachlich gesehen allerdings nichts. Aus diesem Grund mahnte der Datenschutzbeauftragte den Stempelaufdruck an. Das Jobcenter darf nur noch eine gewisse Übergangszeit den Stempelaufdruck verwenden und ist dann dazu angehalten, neutrale Briefe zu verschicken. Dazu Kevin A.: „Es zeigt wieder einmal, dass unsere Rechte seitens der Jobcenter in keinster Weise beachtet werden und es sich lohnt, seine Stimme zu erheben und sich nicht alles gefallen zu lassen!“ Diesen Worten schließen wir uns an. (sb)

Bild: A. R. / pixelio.de