Jobcenter gehen auf Menschenjagd

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Attentat auf den Rechtsstaat – Jobcenter gehen auf Menschenjagd
In Deutschland sind seit 1945 – im Gegensatz zur Nazi-Herrschaft- Polizei, Justiz und Gesetzgeber getrennt. Staatsanwälte haben klar definierte und begrenzte Vollmachten gegenüber Normalbürgern – wegen ihrer besonderen Pflicht als Strafverfolger. Zur Verfolgung von Straftaten im öffentlichen Interesse dürfen sie Grundrechte von Tatverdächtigen und Zeugen zeitweise einschränken. Seit August 2016 hat auch die „Bearbeitungsstelle Ordnungswidrigkeiten“ in den Jobcentern vergleichbare Sonderrechte.

Welche Aufgabe hat der Staatsanwalt?
Staatsanwälte würdigen von der Polizei ermittelte Sachverhalte; sie können Verfahren einstellen, Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen; sie können anordnen, dass die Polizei weiter ermittelt, und die Polizei muss der Staatsanwaltschaft alles mitteilen, was für den Strafprozess von Bedeutung ist.

Der Staatsanwalt verleist die Anklageschrift, wirkt an der Beweisaufnahme mit und hält ein Plädoyer. Er kann Rechtsmittel einlegen, wenn er die Entscheidung des Gerichts nicht akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft ist darüber hinaus eine Vollstreckungsbehörde, um Strafen durchzusetzen.

Staatsanwälte können selbst ermitteln, Beschuldigte und Zeugen laden und hat dafür, im Gegensatz zur Polizei, Zwangsmittel: Er kann Zeugen von der Polizei vorführen lassen, und Ordnungsgeld wie Ordnungshaft beantragen.

Rechtsvereinfachung?
Das seit August 2016 gültige „Rechtsvereinfachungsgesetz“ für von Hartz-IV-Abhängige ermöglicht, Betroffene mit einem Bußgeld von 5000 Euro zu bestrafen, wenn sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Laut der Zeitung Neues Deutschland besteht diese zum Beispiel darin, Angaben gegenüber dem Jobcenter nicht vollständig gemacht zu haben.

Das Neue Deutschland schreibt: „Um dem zu entgehen, müsste der Hartz-IV-Bezieher im Grunde seinen ganzen Sachverstand zusammennehmen und eifrig die permanenten Änderungen des Gesetzes über die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“, dem er unterworfen ist, verfolgen.“

Angriff auf das Grundgesetz
Die Bundesagentur für Arbeit erließ zusätzlich „fachliche Weisungen“, die die Bußgeldverfolgung regeln. Die „Bearbeitungsstelle Ordnungswidrigkeiten“ verfolgt „die Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Zuwiderhandlungen von leistungsberechtigten Personen, Arbeitgebern, sonstigen Dritten und privaten Trägern im Wege der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.“

Wohlgemerkt: Es handelt sich hier nicht um die Polizei oder Staatsanwaltschaft eines bürgerlich-demokratischen Rechtsstaates, die laut Verfassung, diese Rechte haben, sondern um eine Abteilung der Jobcenter.

Die Mitarbeiter dieser „Hartz-IV-Polizei“ „besitzen weitgehend dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten.“ Sie dürfen alos schnüffeln, in fremde Wohungen eindringen, Ordnungsgelder verhängen etc.

„Ausgenommen davon sind lediglich schwere Eingriffe in die Rechtsphäre der betroffenen Personen, wie z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen.“

Ob sie einen Betroffenen verfolgen oder nicht, entscheiden allein die Jobcenter. In Ruhe lassen müssen sie nur Kinder unter 14 Jahren, die noch nicht strafmündig sind.

„Fachliche Weisungen“ beinhalten auch Straftaten wie Betrug und Urkundenfälschung.

Die Hand, die vernichtet, füttert
Hartz-IV-Empfänger können sich einen Anwalt zu Hilfe nehmen, der seine Rechte gegenüber den Verfolgern vertritt. Das Jobcenter übernimmt aber dessen Kosten nicht zwangsläufig, auch wenn das Verfahren eingestellt wird. Der Betroffene muss einen Antrag stellten – und zwar an das Jobcenter. Das entscheidet dann, „ob die notwendigen Auslagen der oder des Betroffenen der Staatskasse auferlegt werden oder von ihr oder ihm selbst zu tragen sind.“

Ein harter Bruch mit dem Rechtsstaat: Die verfolgende Behörde beurteilt gleichzeitig, ob sie dem von ihr selbst verfolgten Menschen die Verfahrenskosten erstattet, und die „Bearbeitungsstelle Ordnungswidrigkeiten“ ermittelt in eigenem Interesse und nach purer Willkür.

Hartz-IV bricht bereits in etlichen Punkten mit dem Grundgesetz. Es verstößt unter anderem gegen die Menschenwürde, die freie Wahl von Wohnort und Arbeitsplatz und das Postgeheimnis.

Jetzt gilt für Hartz-IV-Abhängige auch die Gewaltenteilung von Exekutive, Judikative und Legislative nicht mehr. Wie in totalitären Diktaturen sind Ermittler, Verfolger und Richter die gleiche Behörde, die ihre Opfer gleichzeitig am Tropf hängen lässt, ob sie den Ärmsten der Armen am Ende den Anwalt bezahlt oder nicht. Faktisch heißt das für Menschen, die keine eigenen Mittel für einen Rechtsbeistand haben: Wenn sie das elementare Recht eines Verteidigers in Anspruch nehmen, riskieren sie finanziellen Ruin.

Mit Rechtsstaat und Menschenrechten hat das nichts mehr zu tun. Es geht vielmehr darum, Hartz-IV-Opfern ihre Rechtlosigkeit vor Augen zu führen und die Allmacht der willigen Vollstrecker der organisierten Menschenfeindlichkeit zu zementieren. (Dr. Utz Anhalt)

Bild: blende11.photo – fotolia

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