Jobcenter-Datenschutz Panne: Hartz IV Anträge im Müll – wie ging es weiter?

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Massenhaft sensible Daten öffentlich zugänglich

Wir erinnern uns. Im Juli diesen Jahres entdeckte ein Bürger durch Zufall, wie das Gütersloher Jobcenter massenhaft Papiere mit hochsensiblen Daten von Hartz IV Leistungsberechtigten im Papiermüll ungeschreddert entsorgte. Die Tonnen waren dabei für alle Vorbeigehenden einsehbar und zugänglich. Der eklatante Verstoß gegen den Datenschutz hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Ein Bürger stellte damals Strafantrag gegen das Jobcenter. Was ist eigentlich aus dem Verfahren geworden?

Papiermüll vor dem Jobcenter
Hartz IV Anträge öffentlich einsehbar

Massenhaft persönliche Daten von Hartz IV Beziehern einsehbar

Offenbar hatten Sachbearbeiter des Gütersloher Jobcenter massenhaft persönliche Daten von Hartz IV Beziehern in Papiertonnen ungeschreddert entsorgt. Die Tonnen waren weder mit einem Schloss gesichert oder gar versiegelt. Somit waren Namen, sensible Daten und Zahlen von sehr vielen Menschen offen einsehbar.

Öffentlich wurde der unglaubliche Vorfall durch die ehemalige Bürgermeisterkandidatin Anke Knopp. Diese veröffentlichte Fotos von den Papieren und den Tonnen in den Sozialen Medien. “Das ist ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz”, empörte sich Knopp zu damaliger Zeit. Einem Zeugen war im Vorbeigehen aufgefallen, dass eine blaue Tonne nicht ganz zu ging. Draufhin schaute der Mann nach und war entsetzt, was er darin vorfand: Zahlreiche Blätter mit personenbezogen Daten konnte man einfach herausnehmen. Namen, Leistungen, Zahlen. Alles.

Damit überhaupt ein Hartz IV Antrag gestellt werden kann, müssen Antragsteller all ihre sensiblen Daten offenlegen. Dazu gehören Kontoauszüge, Medikamentenrechnungen, Mietkosten, Schulden, Einkünfte und vieles weitere mehr. Und dann landeten eben jene hochsensiblen Daten auf dem Müll.

Staatsanwaltschaft stellte Verfahren ein

Ein Bürger zeigte das Jobcenter bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an. Doch was ist aus dem Verfahren geworden? Wir stellten eine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft. Dort erklärte ein Sprecher, dass das Verfahren gegen das Jobcenter Gütersloh eingestellt wurde. Nach Prüfung sei man zu dem Entschluss gekommen, dass “kein vorsätzlicher Verstoß vorliege”. Es habe sich lediglich um ein Versehen oder einen fahrlässigen Umgang sensibler Daten gehandelt. Zudem sei nicht davon auszugehen, dass der Anzeigenerstatter persönlich betroffen gewesen sei, da dieser kein zu jener Zeit “Kunde des betroffenen Jobcenters” war.

Das Jobcenter hatte im Juli den Fehler eingeräumt und sich entschuldigt. Normalerweise würde der Papiermüll in unbedenklichen und solchen, die Daten von Personen enthält, getrennt entsorgt. Der datenschutzrelevante Papiermüll würde in sogenannte Datenschutzcontainer entsorgt werden. Das habe zu jener Zeit offenbar nicht geklappt, wie ein Sprecher der Behörde einräumte. Man gelobte Besserung.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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