Jeder 5. Hartz IV Bezieher muss die Miete vom ALG-II-Regelsatz zahlen

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Der Staat bezahlt nicht fรผr alle Hartz IV Beziehenden die volle Mietkosten

Der Hartz IV Regelsatz soll reichen, um sich und seine Familie mit Nahrung, Kleidung, Freizeit und Kultur zu versorgen. Neuste Untersuchungen zeigen jedoch, dass der SGB II-Eckregelsatz von derzeit 424 Euro nicht ausreicht, um sich wenigstens das Nรถtigste zu leisten. Zwar werden die Kosten der Unterkunft von Seiten des Jobcenters in voller Hรถhe รผbernommen, aber nur wenn die Wohnung dem ortsรผblichen KdU-Vorschriften entspricht. Doch genau das ist das Problem.

Anfrage an die Bundesregierung

Die Fraktion Die Linke fragte die Bundesregierung, wie viele Menschen Mietkosten aus den Regelsรคtzen beisteuern mรผssen. Laut der Antwort der Bundesregierung รผbernahmen die Kommunen bei jedem 5. Leistungsberechtigten nicht die tatsรคchliche Hรถhe des Mietzins. Durchschnittlich mussten die Betroffenen 985 EUR pro Jahr selbst fรผr die Miete aus dem bereits zu geringem Regelsatz aufbringen. Das entspricht im Durchschnitt rund 82 Euro im Monat. Ein Fรผnftel des Regelsatzes.

Das Problem hat einen Namen: Wohnkostenlรผcke. Seit Jahren kennt der Gesetzgeber diese Lรผcke, auch wenn diese zuletzt ein wenig kleiner geworden ist. Lag der Anteil der betroffenen Bedarfsgemeinschaften in 2013 noch bei 23,5 Prozent, waren es 2018 etwa 19,2 Prozent.

Zu wenig “angemessene” Wohnungen

Doch woran liegt das? Einerseits sind die Herleitungen der Unterkunftskosten der Kommunen oftmals abendteuerlich und werden regelmรครŸig von den Sozialgerichten kassiert, weil diese nicht in sich schlรผssig sind. Das bedeutet, dass diese oft viel zu niedrig angesetzt sind, so dass es fรผr Menschen mit Grundsicherungsbezug รคuรŸerst schwierig ist, eine “angemessene” Wohnung zu finden.

Zum anderen existiert in den GroรŸstรคdten eine regelrechte Wohnungsnot. Es lassen sich kaum mehr gรผnstige Wohnungen finden. Aus diesem Grund mรผssen Betroffene in teuere Wohnungen einziehen oder bleiben, so dass der Staat zwar die “angemessenen Wohnkosten” รผbernimmt und der Rest aus den Regelleistungen beglichen wird.

Vor allem Familien und Alleinerziehende betroffen

Ganz besonders betroffen sind Alleinerziehende. 21,8 Prozent der alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften mรผssen einen Teil der Miete selbst bezahlen. Auch die zusรคtzlichen Summen sind hier hรถher. Im Jahre 2018 mussten Alleinerziehende im Schnitt 1.063 Euro (88,58 Euro/Monat) im Jahr aus dem Regelsatz fรผr die Miete aufbringen. Familien im Hartz IV Bezug mussten jรคhrlich 1.137 Euro (94,75 Euro/Monat) selbst fรผr die Miete zahlen.