Der Staat bezahlt nicht für alle Hartz IV Beziehenden die volle Mietkosten
Der Hartz IV Regelsatz soll reichen, um sich und seine Familie mit Nahrung, Kleidung, Freizeit und Kultur zu versorgen. Neuste Untersuchungen zeigen jedoch, dass der SGB II-Eckregelsatz von derzeit 424 Euro nicht ausreicht, um sich wenigstens das Nötigste zu leisten. Zwar werden die Kosten der Unterkunft von Seiten des Jobcenters in voller Höhe übernommen, aber nur wenn die Wohnung dem ortsüblichen KdU-Vorschriften entspricht. Doch genau das ist das Problem.
Anfrage an die Bundesregierung
Die Fraktion Die Linke fragte die Bundesregierung, wie viele Menschen Mietkosten aus den Regelsätzen beisteuern müssen. Laut der Antwort der Bundesregierung übernahmen die Kommunen bei jedem 5. Leistungsberechtigten nicht die tatsächliche Höhe des Mietzins. Durchschnittlich mussten die Betroffenen 985 EUR pro Jahr selbst für die Miete aus dem bereits zu geringem Regelsatz aufbringen. Das entspricht im Durchschnitt rund 82 Euro im Monat. Ein Fünftel des Regelsatzes.
Das Problem hat einen Namen: Wohnkostenlücke. Seit Jahren kennt der Gesetzgeber diese Lücke, auch wenn diese zuletzt ein wenig kleiner geworden ist. Lag der Anteil der betroffenen Bedarfsgemeinschaften in 2013 noch bei 23,5 Prozent, waren es 2018 etwa 19,2 Prozent.
Zu wenig “angemessene” Wohnungen
Doch woran liegt das? Einerseits sind die Herleitungen der Unterkunftskosten der Kommunen oftmals abendteuerlich und werden regelmäßig von den Sozialgerichten kassiert, weil diese nicht in sich schlüssig sind. Das bedeutet, dass diese oft viel zu niedrig angesetzt sind, so dass es für Menschen mit Grundsicherungsbezug äußerst schwierig ist, eine “angemessene” Wohnung zu finden.
Zum anderen existiert in den Großstädten eine regelrechte Wohnungsnot. Es lassen sich kaum mehr günstige Wohnungen finden. Aus diesem Grund müssen Betroffene in teuere Wohnungen einziehen oder bleiben, so dass der Staat zwar die “angemessenen Wohnkosten” übernimmt und der Rest aus den Regelleistungen beglichen wird.
Vor allem Familien und Alleinerziehende betroffen
Ganz besonders betroffen sind Alleinerziehende. 21,8 Prozent der alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften müssen einen Teil der Miete selbst bezahlen. Auch die zusätzlichen Summen sind hier höher. Im Jahre 2018 mussten Alleinerziehende im Schnitt 1.063 Euro (88,58 Euro/Monat) im Jahr aus dem Regelsatz für die Miete aufbringen. Familien im Hartz IV Bezug mussten jährlich 1.137 Euro (94,75 Euro/Monat) selbst für die Miete zahlen.
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