Gutachten: Absichtliches Kleinrechnen der Hartz IV Regelsätze

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Zur Zeit streiten Parteien, Sozialverbände und Bundesregierung über die Höhe der Regelleistungen bei Hartz IV. Zum Jahresbeginn 2021 sollen die Sätze steigen. “Nicht genug!” kritisiert der Paritätische Sozialverband. Denn die Herleitung der Regelsätze basiert auf einem Rechenmodell, das absichtlich die Leistungen niedrig hält. Ein aktuelles Rechtsgutachten zeigt, dass die Einkommens- und Verbrauchsstatistik (EVS) ungenügend ist.

Rechtsgutachten bemängelt Regelsätze der Kinder

Derzeit beziehen über 1,5 Millionen Kinder in Deutschland Hartz IV Leistungen. Nicht nur von Erwerbslosenseite oder Sozialverbänden werden die Regelleistungen als zu niedrig eingestuft. Auch die Wissenschaft kritisiert die Herleitung der Bedarfe als ungenügend und kaum ausreichend.

Ein Rechtsgutachten im Auftrag für die Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zeigte nämlich, dass die Leistungen für Kinder und Jugendliche, aber auch für Eltern, deutlich zu niedrig bemessen wurden. Vor allem im Bereich sozialer Teilhabe sind die Zuwendungen deutlich zu niedrig.

Rechtsgutachten untersuchte Ermittlung der Regelleistungen

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Anne Lenze im Auftrag für die Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zeigte, dass schon die gültige Ermittlung des Existenzminimums im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstatistik (EVS) ungenügend ist, so dass die Kinderregelsätze bedeutend zu niedrig berechnet wurden.

Aus dieser werden nämlich die Ausgaben für die existenziellen Ausgaben herangezogen und aus dem einzelnen „bedarfsrelevanten“ Posten wird der ALG II-Regelsatz berechnet. Je nach Altersstufe erhalten Kinder und Jugendliche einen Hartz-IV-Regelsatz zwischen 250 und 328 Euro (Stand 2020), der nicht ausreicht, eine soziale und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen.

EVS beachtet nicht verdeckte Armut

Die Schwäche der EVS zeigt sich, dass nicht die durchschnittlichen Ausgaben aller Haushalte, sondern lediglich der ärmsten 15 Prozent für Erwachsene und der ärmsten 20 Prozent für Kinder herangezogen werden. Dazu gehören auch “verdeckt arme Menschen”, die unter dem staatlich garantiertem Existenzminimum leben, jedoch keine Sozialleistungen beziehen. Somit kommt es, dass Bedarfssätze errechnet werden, die das Existenzminimum drücken.

EVS ist eine unzuverlässige Methodik

Die Expertin bewertet daher die EVS als eine unzuverlässige Methodik, um Bedarfe in ausreichender Höhe zu bemessen. Die Bedarfe für Kinder werden laut Lenze je nach Ausgabeposten “zum Teil auf der Basis von weniger als 25 Haushalten ermittelt”. Die statistische Fehlerquote läge laut Prof. Lenze bei 20 bis 100 Prozent. Die EVS ist also keine geeignete Grundlage, um die Bedarfe zu ermitteln.

Anspruch der Eltern zu niedrig

Zudem wird bei den Hartz IV Regelbedarfen zwischen Erwachsenen, die keine Kinder haben und Eltern unterschieden. Eltern haben aber Ausgaben, die das Familienleben in Takt halten und die Erziehung fördern. Als Beispiel nennt die Gutachterin Ausgaben zur Begleitung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Ausgaben für gemeinsame Freizeitaktivitäten.

Deshalb können die Regelsätze nicht die Funktion der sozialen Teilhabe für Familien erfüllen. Eine Erhöhung “der Leistungen für die soziokulturelle Teilhabe kann allerdings auch nur dann bei der Familie ankommen, wenn auch das sächliche Existenzminimum abgedeckt sei.”

Als positiv bewertet die Rechtsexpertin die neuerlichen Umsätzungen bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen (BUT) für Kinder einkommensschwacher Familien. Allerdings seien die Reformen eher mager und keinesfalls ausreichend. Statt der 10 Euro werden nunmehr 15 Euro für soziale und kulturelle Teilhabe gezahlt. Dieser Betrag reicht allerdings immer noch nicht aus, um Aktivitäten etwa in Vereinen oder in einer Musikschule zu gewährleisten.

Absichtlich zu niedrig berechnet

Zwar sollen die Teilhabeleistungen den Anschluss der Kinder an die Mehrheitsgesellschaft gewährleisten, auf der anderen Seite werden diese absichtlich auf ein Minimalniveau gesetzt, weil anhand der ärmsten Familien in Deutschland die Leistungen berechnet wurden. Daher bewertet die Expertin trotz der Reformen die Leistungen als deutlich zu niedrig angesetzt.

„Es kann nicht darum gehen, die Teilhabe von Kindern an den geringen Ausgaben einer armen Referenzgruppe in der Vergangenheit zu orientieren, sondern Maßstab der Förderung müssen die Gelingensbedingungen für Bildung, soziale Teilhabe und Erwerbschancen in der Zukunft sein. Die Regelbedarfe von Kindern und Jugendlichen müssen sich an einer durchschnittlichen Lebenslage orientieren, so Prof. Lenze.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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