Hartz IV: Die Forderung nach einer Mietbescheinigung ist rechtswidrig

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Wenn das Jobcenter eine Mietbescheinigung anfordert

Hartz IV Bezieher werden durch das Jobcenter immer wieder dazu aufgefordert, eine Mietbescheinigung des Vermieters vorzulegen. Hierbei verweisen die Sachbearbeiter immer auf die sogenannte “Mitwirkungspflicht”. Wird diese nämlich gebrochen, hagelt es Sanktionen. Doch dürfen Jobcenter überhaupt eine solche Mietbescheinigung anfordern? Die Antwort ist eindeutig nein!

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Das Bundessozialgericht hatte nämlich schon vor Jahren entschieden (Az: B 14 AS 65/11), dass es keinerlei rechtliche Grundlage dafür gibt. Wir empfehlen daher, diese zu verweigern. Falls das Jobcenter sanktioniert, ist hier Widerspruch und eventuell Klage einzureichen. Die Erfolgsaussichten sind aufgrund des Urteils des BSG sehr hoch. Wir empfehlen aber auch im ersten Schritt, dem Jobcenter mit folgendem Text zu antworten:

Ihre Aufforderung zur Mitwirkung vom …
Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach mein Vermieter verpflichtet wäre, mir eine Mietbescheinigung auszustellen. Somit besteht hier aufgrund der offensichtlichen Unmöglichkeit der Mitwirkung gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht.

Abgesehen davon sind Ihnen die Höhe meiner Miete, Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen nachweislich bekannt. Auch diesbezüglich habe ich meine Mitwirkungspflicht somit bereits erfüllt. Diese Nachweise dürfen von Ihnen auch nicht erneut gefordert werden (Verbot der doppelten Datenerhebung, § 3a BDSG). MfG…

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