Ein ganzer Jahrgang steht vor einem besonderen Rentenübergang. Für Versicherte des Jahrgangs 1967 gelten durchgängig die neuen Altersgrenzen mit 67 Jahren, zugleich eröffnen sich mehrere Wege in eine frühere Rente. Wer jetzt nicht genau hinschaut, verschenkt Möglichkeiten oder entscheidet sich zu früh für dauerhafte Abschläge.
Jahrgang 1967: Die Regelaltersrente beginnt mit 67
Für den Jahrgang 1967 liegt die Regelaltersgrenze beim Monat nach dem 67. Geburtstag. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Regelaltersrente beziehen, sofern mindestens fünf Beitragsjahre im Rentenkonto stehen. Diese Mindestzeit erreichen viele auch dann, wenn sie nur kurze Phasen sozialversicherungspflichtig gearbeitet oder Kinder erzogen haben.
Abschlagsfrei früher gehen: Die 45-Jahre-Regel
Wer auf 45 Versicherungsjahre kommt, kann auch mit dem Jahrgang 1967 bereits mit 65 Jahren in Rente gehen. Diese Altersrente für besonders langjährig Versicherte bleibt abschlagsfrei. Die Monatsrente fällt dennoch niedriger aus als in der Renteninformation, weil zwei Beitragsjahre bis 67 fehlen.
Wenn 45 Jahre nicht erreicht werden: Rente ab 63 mit Abschlägen
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erfüllt, kann als langjährig Versicherter bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Für jeden Monat vor dem 67. Geburtstag kürzt die Rentenversicherung die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent. Bei vier Jahren früherem Rentenbeginn summiert sich das auf 14,4 Prozent Abschlag, zusätzlich mindern Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge das Netto.
Tabelle: Frühester Rentenbeginn für den Jahrgang 1967 nach Rentenform
Die Jahresangaben hängen vom Geburtsmonat ab, weil Renten regelmäßig ab dem Folgemonat starten. Wer im Dezember geboren ist, rutscht beim frühesten Start häufig in das Folgejahr. Die Tabelle nennt deshalb das typische Startjahr und die mögliche Abweichung bei spätem Geburtsmonat.
| Rentenform | Frühester Rentenbeginn (Jahrgang 1967) |
|---|---|
| Regelaltersrente | 2034 (bei Geburt Dez 1967: 2035) |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre, abschlagsfrei) | 2032 (bei Geburt Dez 1967: 2033) |
| Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre, mit Abschlägen, frühestmöglich) | 2030 (bei Geburt Dez 1967: 2031) |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen (abschlagsfrei) | 2032 (bei Geburt Dez 1967: 2033) |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen (frühestmöglich mit Abschlägen) | 2029 (bei Geburt Dez 1967: 2030) |
| Erwerbsminderungsrente | Kein festes Jahr, abhängig vom Eintritt der Erwerbsminderung |
Schwerbehinderung eröffnet zusätzliche Möglichkeiten
Mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 können Versicherte des Jahrgangs 1967 ebenfalls früher in Rente gehen. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ermöglicht einen abschlagsfreien Rentenbeginn zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Ein noch früherer Start ist möglich, dann aber mit Abschlägen, weil auch hier pro Monat vor der abschlagsfreien Grenze 0,3 Prozent dauerhaft abziehen.
Erwerbsminderungsrente als Sonderfall
Wer dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, hat möglicherweise Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie weniger als sechs, aber mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten können, kommt eine teilweise Erwerbsminderungsrente infrage.
Diese Rente beginnt unabhängig vom Lebensalter und wird rechnerisch bis zur Regelaltersgrenze hochgerechnet, zugleich wirken Abschläge auch hier. Beim späteren Wechsel in die Altersrente schützt ein Bestandsschutz vor einer niedrigeren Altersrente, wenn der Übergang innerhalb kurzer Fristen erfolgt.
Praxisfall Heidrun: Abschlagsfrei mit 65, aber dennoch weniger Rente
Heidrun, Jahrgang 1967, blickt auf ein langes Berufsleben zurück und erreicht die 45 Versicherungsjahre. Sie entscheidet sich für den Rentenbeginn mit 65 Jahren ohne Abschläge. Ihre Rente bleibt zwar ungekürzt, liegt aber unter dem Betrag aus der Renteninformation, weil zwei Jahre Beitragszeit bis 67 fehlen.
Praxisfall Ralf: Mit 63 in Rente – und der Preis dafür
Ralf hat lange studiert und erreicht die 45 Versicherungsjahre nicht, erfüllt aber die 35-jährige Wartezeit. Er geht mit 63 in Rente, die Rentenversicherung zieht dauerhaft 14,4 Prozent Abschlag ab. Zusätzlich mindern Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sein Netto, sodass der frühe Beginn spürbar mehr kostet als viele erwarten.
Hinzuverdienst und Teilrente gewinnen an Bedeutung
In der Altersrente dürfen Sie heute grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente deswegen gekürzt wird. Steuerlich bleibt das zusätzliche Einkommen relevant, rentenrechtlich wirkt es sich aber nicht mehr als Kürzung aus. Wer weiterarbeitet, kann eine Teilrente wählen und so den Übergang flexibler gestalten, was je nach Konstellation auch bei Absicherungen wie Krankengeld eine Rolle spielt.
Rentenauskunft und Kontenklärung nicht aufschieben
Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte automatisch eine Rentenauskunft, die die gespeicherten Zeiten im Rentenkonto zeigt. Gerade beim Jahrgang 1967 entscheidet eine saubere Kontenklärung häufig darüber, ob 35 oder 45 Jahre rechtzeitig erreicht werden. Wer Lücken spät entdeckt, verliert Gestaltungsspielraum und landet schneller in Abschlägen.
FAQ zur Rente für den Jahrgang 1967
Wann kann ich regulär in Rente gehen?
Mit dem Monat nach dem 67. Geburtstag, also je nach Geburtsmonat typischerweise 2034 oder 2035.
Kann ich mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen?
Ja, wenn Sie 45 Versicherungsjahre erfüllen, dann liegt der früheste Start je nach Geburtsmonat meist 2032 oder 2033.
Was kostet ein Rentenbeginn mit 63?
Jeder Monat vor 67 kostet 0,3 Prozent Abschlag, bei vier Jahren sind das 14,4 Prozent dauerhaft.
Kann ich mit Schwerbehinderung früher starten?
Ja, abschlagsfrei zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze und mit Abschlägen in der Regel bis zu fünf Jahre früher.
Warum ist die Kontenklärung so wichtig?
Weil fehlende Zeiten darüber entscheiden können, ob Sie überhaupt eine abschlagsfreie Rentenform erreichen.
Fazit
Für den Jahrgang 1967 gibt es mehrere Rentenwege, aber keine Abkürzung ohne klare Voraussetzungen. Abschlagsfreiheit hängt an 45 Versicherungsjahren oder an Schwerbehinderung, während 35 Jahre einen frühen Start mit dauerhaften Kürzungen ermöglichen. Wer Rentenauskunft und Kontenklärung rechtzeitig nutzt, schützt sich vor unnötigen Abschlägen und trifft die Entscheidung mit belastbaren Zahlen.




