Immer mehr Menschen wehren sich gegen das Unrechtssystem Hartz IV. Laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden allein im Januar 2016 186.953 Widersprüche und 194.819 Klagen gegen Hartz IV Bescheide eingelegt. Das Wichtigste: Beinahe jede zweite Klage ist teilweise oder vollständig erfolgreich.
Am häufigsten werden Widersprüche gegen den Hartz IV Bescheid ( 47.916) eingelegt. An zweiter Stelle folgen die Widersprüche zur Bewilligung der Unterkunftskosten (34.783). Und an dritter Stelle stehen die Einwände zur Aufhebung und Erstattung von Leistungen mit 33.748.
Widersprüche gegen Sanktionen (8428) sowie Einsprüche aufgrund nicht gewährter oder zu wenig gezahlter Mehrbedarfe (11612) sind eher weniger Anlass für einen Widerspruch. Bei insgesamt 17438 Widersprüchen konnten die Betroffenen einen Erfolg verbuchen. Andere ließen sich entmutigen oder legten daraufhin eine Klage ein.
Hatte der Widerspruch keinen Erfolg, kann eine Klage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden. Von den im Januar abgearbeiteten Fällen (rund 9000) wiesen die Gerichte gerade einmal 1196 Klagen zurück. In 3533 Fällen bekamen Hartz IV Beziehende Recht zugesprochen. Das bedeutet, dass zusammen berechnet in fast 50 Prozent der Fällen die Betroffenen mit ihrer Klage oder mit ihrem Widerspruch Recht behielten.
Experten gehen davon aus, dass die Dunkelziffer sehr viel höher liegt. Viele Menschen trauen sich nicht, einen Widerspruch einzulegen. Sie wollen es sich nicht mit dem Sachbearbeiter „verscherzen“ und fürchten Nachteile. Andere wissen von ihrem Rechtsanspruch nichts. (wm)
Bild: DDRockstar – fotolia
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