Gesetzentwurf im Bundesat: Beratungshilferecht soll eingeschränkt werden!
(28.06.2010) Arbeitslosengeld II (ALG II) Beziehern soll zukünftig das Einfordern von Rechtsansprüchen gegenüber den Hartz IV-Behörden erschwert werden. Die Länderkammer hat dem Bundesrat einen Gesetzentwurf (17/2164) vorgelegt, der eine Änderung des Beratungshilfegesetzes verlangt. So heißt es, die Länderkammer wolle die "Voraussetzungen der Beratungshilfe gesetzlich präzisieren". Das bedeutet, man wolle weitere Hürden einbauen, um es Betroffenen zu erschweren, eine Rechtsberatungshilfe in Anspruch zu nehmen. So heißt es in einer öffentlichen Mitteilung, Rechtspfleger sollen prüfen, ob überhaupt eine Beratungshilfe in Anspruch genommen werden kann. Ferner sei eine "angemessene Erhöhung" der Eigenbeteiligung des Rechtssuchenden geplant. In dem Entwurf ist von 20 Euro bei anwaltlicher Vertretung die Rede. Hinzu kämen 10 Euro für die Erstberatung. Gleichzeitig solle die Gebühr für den Anwalt von 70 auf 60 Euro abgesenkt werden.
Die Bundesregierung erachtet die eingebrachten Änderungswünsche als "sachgerecht" und wolle nur noch ein paar klarer definierte Auflistung für die Gewährung einer Beratungshilfe. Die vorgeschlagenen Änderungen beim anwaltlichen Vergütungsrecht stießen aber auf Bedenken. Hier sollen keine Änderungen vorgenommen werden.
Das Bundesberatungshilfegesetz ist für die Wahrnehmung von Rechten Einkommensschwacher Bürger geschaffen worden. Es sichert somit allen Menschen eine Rechtsberatung zu, auch wenn keine finanziellen Mittel vorhanden sind. Gegen eine Gebühr von 10 Euro, die man bei dem Anwalt selbst zu entrichten muss, erhält man sowohl eine Rechtsberatung wie auch eine Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Mündet ein außergerichtliches Verfahren in einen Prozeß, so hat man einen Anspruch auf eine Prozesskostenhilfe, sofern diese anerkannt wurde.
Bei der Änderung des Bundesberatungshilfegesetz sollen erhebliche Mängel der Hartz IV-Reformen kompensiert werden. Denn Ursprung der des Entwurfes sind die gestiegene Inanspruchnahme einer Rechtsberatung. So heißt es auch in der öffentlichen Mitteilung der Bundesregierung: "Wegen dramatisch gestiegener Kosten Beratungshilferecht ändern". Die Rechte der Bürger werden also aufgrund gestiegener Kosten eingeschränkt, zumindestens für diejenigen, die auf einen Zuschuss für eine Rechtsberatung bei einem Anwalt angewiesen sind. (sb)
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