Eine Leserzuschrift zur Thematik: Wohn- oder Bedarfsgemeinschaft
Ich lebe mit einer ehemaligen Arbeitskollegin seit fast 10 Jahren in einer WG zusammen. Eigentumswohnung und Einrichtung gehören ihr, ich zahle keine Miete, dafür Telefon + Internet + GEZ, einkaufen geht einmal der, einmal der. Ich koche, wasche und bügle und erledige technische Probleme (Naturalwirtschaft). Wir haben getrennte Konten, über die gegenseitig nicht verfügt werden kann. Und ich bekam schon einmal ALG II! (wieso damals?)
Nun, nach 1 Jahr Arbeit und ALG I sollte ich nichts mehr bekommen. Alle Versuche, den Sachbearbeiter von einer NICHT-eheähnlichen Gemeinschaft zu überzeugen, schlugen fehl. Aussagen wie: Wäsche wird gemeinsam gewaschen, weil es effizienter ist und damit unnötige Stromkosten vermieden werden, werden gegen einen verwendet – sie waschen gemeinsam, also BG. Daß die Wohnung zu klein ist für getrennte Betten (Zimmer) und 1 Jahr Wohnzimmercouch in Ehebett geändert wurde (mit 50 ist man vernünftig genug ?!), also bumsen sie gemeinsam…Mein schriftlicher Widerspruch wurde ignoriert, vielmehr aufgrund fehlender Kontoangaben der Partnerin Unterlassung der Mithilfe … und somit Anspruch auf ALG II untersagt.
Nach persönlicher Vorsprach mit Partnerin und öftmaligen Versuchen der Sachverhaltsdarstellung sprach die Beamtin zu meiner Bekannten nach Einsicht Ihres Gehaltszettels nur mehr von "keine Unterstützung möglich" (sprich, wenn sie schon keine Miete verlangt, soll sie doch gleich Unterhalt und Kosten für Krankenversicherung auch noch übernehmen (bekäme sie Miete, könnte sie die gleich selbst an sich überweisen, oder?)) und wollte uns die Türe weisen. Ich erklärte, daß es reiche, wenn ich keine Miete zahlte, Unterhalt könne ich nicht von ihr verlangen – und ich daher ausziehen werde!
Ein Blick in 2 doofe Gesichter – die Chefin war auf Verlangen auch anwesend – damit hatten sie nicht gerechnet! Ein Versuch auf einvernehmliche Lösung (kein Papierkram und kein Umzug, dafür 345,- ALG II mit WG anstelle von Mehraufwand auf beiden Seiten, ALG II + Mietkosten + Kaution + Heizkosten + Erstausstattung + …) und der Hinweis, daß dies Schizophrenie sei und ersterer Vorschlag dem Staat erheblich günstiger käme, wurde folgend beantwortet: dann muß der Staat dieses Mal mehr zahlen, bei anderen Fällen spart er aber. War da nicht ein Eid, so mit nach bestem Gewissen, den die ablegen mußten?
Im abschließenden Protokoll wurden als Gewissensberuhigung, daß es doch eine BG sei, noch einmal Aussagen wie "gemeinsame Wäsche", "gemeinsames Essen" unterstrichen, ohne Zusatz, daß eine Auftrennung der Tätigkeiten unwirtschaftlich und völlig unsinnig seien – sollen sie doch schreiben, was sie wollen! Eine Richtigstellung kommt von mir schriftlich, ich freu’ mich auf die – hoffentlich – schöne neue Wohnung und … es wird schwer, aber die Freundschaft vergeht durch diese Tintenburgler sicherlich nicht! Für alle: aufpassen, die drehen einem das Wort im Mund um! Cool bleiben, nicht zuviel reden, dumm stellen und dumm fragen, sich nicht zum Plaudern verleiten lassen (!!!) und immer alles schriftlich machen! Hätte ich es besser machen können? Da bleibt kein Auge trocken –(Sandkorn, 26.07.07)
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