Verhandlung gegen Erwerbslosen-Aktivisten
13.10.2011
Am kommenden Montag findet vor dem Amtsgericht Iserlohn im Saal C 106 eine Verhandlung gegen einen Erwerbslosen-Aktivisten wegen angeblicher "falscher Verdächtigung in zwei Fällen, in einem Fall tateinheitlich mit übler Nachrede" statt.
Zum Hintergrund: In einer am 3 März diesen Jahres veröffentlichten Entscheidung des Bundessozialgerichts (B 4 AS 90/10 R , 18 Januar 2011) bekräftigten die obersten Sozialrichter abermals, dass die Verletzung des so genannten „Individualisierungsgrundsatzes“ regelmäßig zur Rechtswidrigkeit von ALG II-Bescheiden führt.
Ob eine vom Jobcenter trotzdem eingeforderte Leistung möglicherweise ein Betrugsdelikt gem. § 263 StGB darstellt, war Inhalt einer Strafanzeige gegen zwei Sachbearbeiter des Jobcenters Märkischer Kreis vom 12 Juni 2010. Die Verfahren wurden eingestellt und der Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis stellte im Rahmen der Stellungnahme selbst Strafantrag gegen den Anzeigenerstatter. Seitens der Staatsanwaltschaft Hagen wurde daraufhin der Erlass eines Strafbefehls beantragt.
In einer ersten Prüfung hatte der damals zuständige Richter am Amtsgericht Iserlohn den Strafbefehlsantrag abgewiesen mit der Begründung, es läge kein strafbares Verhalten des Angeschuldigten vor.
In der Verhandlung am Monatg den 17. Oktober um 12.00 Uhr soll nun erneut über den Einspruch des Angeschuldigten gegen den Strafbefehl verhandelt werden, nachdem die Staatsanwaltschaft gegen den damaligen Beschluss mit der sofortigen Beschwerde erfolgreich vorgegangen war und auch die nunmehr zuständige Richterin den beantragten Strafbefehl erließ. Dazu sind diesmal mehrere Mitarbeiter des Jobcenters Märkischer Kreis als Zeugen geladen. Der Angeschuldigte arbeitet unentgeltlich in der Erwerbslosenarbeit des Vereins "aufRECHT e.V." in Iserlohn. Die Verhandlung ist öffentlich.
Ergänzung:
Es wurde ein neuer Verhandlungstermin für den 07. November 2011 um 13.15 Uhr angesetzt. Aus eine Mitteilung der Unterstützergruppe: "Es wäre schön, wenn viele H4-ler aus dem Raum Märkischer Kreis zur Solidarität aufgerufen werden könnten und durch ihre Anwesenheit Unterstützung leisten würden, denn die Anzeige gegen das Jobcenter wurde u. a. wegen angeblich fehlendem öffentlichem Interesse eingestellt. Wenn der GF der ARGE MK behauptet, es sei im öffentlichen Interesse eine Akktivisten zu bestrafen, dann ist die Aufklärung der Taten des Jcs wohl auch im öffentlichenm Interesse. Was wir durch zahlreichen Anwesenheit bekunden sollten." (pm)
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