“Solidarisches Grundeinkommen” – die Auferstehung der ABM in Berlin
Im Jahre 2012 wurde das Förderinstrument “Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen” (kurz ABM) abgeschafft, nun wird es unter dem Namen “Solidarisches Grundeinkommen” wiederbelebt.
Aufpoliert und für Langzeitarbeitslose im ALG II Bezug (“Hartz IV”) konzipiert, sollen Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor geschaffen werden. Und das ist gut so. Kritik am “Solidarischen Grundeinkommen” kommt von Seiten der FDP und CDU, die diese “beschäftigungstherapeutische Maßnahme auf Staatskosten” ablehnen.
Diese Kritik ist jedoch janusköpfig, denn das Modell “Solidarisches Grundeinkommen” ist nichts anderes als die praktische Umsetzung des von eben diesen Parteien in § 16i SGB II verankerten Förderinstruments “Teilhabe am Arbeitsmarkt”, welches am 01.01.2019 in Kraft getreten ist.
Jedoch befürchten FDP und CDU offenbar eine Schmälerung des mit diesem Förderinstrument vorgesehenen erzielbaren Profites für die sog. freie Wirtschaft, wenn dieses auch Kommunen zugutekommt. Denn Ziel dieses Förderinstruments ist nicht die bloße Umverteilung staatlicher Gelder, wie sie beim “Solidarischen Grundeinkommen” stattfindet (statt als ALG II wird das Geld als Lohn ausgezahlt), sondern die größtmögliche Abschöpfung von Steuermitteln durch die Wirtschaft, indem – statt als ALG II an Arbeitslose – die Steuermittel als Lohnsubventionen an die Wirtschaft fließen und die “Teilhabe am Arbeitsmarkt” durch vorherige Langzeitarbeitslose auf regulären Arbeitsplätzen der Wirtschaft lohnkostenbefreite Maximalprofite garantiert. Kurz: der Staat bezahlt die Arbeitskraft aus Steuermitteln, während die Wirtschaft die damit generierte Wertschöpfung als Profit abschöpft. Dann sollen doch die Steuermittel lieber dem öffentlichen Sektor zugutekommen, so haben alle Bürger etwas davon.
Wenn etwas die Bezeichnung “beschäftigungstherapeutische Maßnahme auf Staatskosten” verdient, dann die Arbeitsgelegenheiten – besser bekannt als 1 Euro Jobs – die lt. Bundesrechnungshof von Anfang an massiv missbraucht wurden und werden, um reguläre Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor zu besetzen. Dann lieber ganz legal als ABM oder “Solidarisches Grundeinkommen”, wie auch immer man es nennen will. Ottokar, hartz.info
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