Arbeitslosengeld II Regelleistungen 2014
Das sind die Regelbebedarfe ab dem ersten Januar 2014
05.09.2013
Ab dem ersten Januar 2014 wird der Hartz IV Regelsatz um minimale 2,27 Prozent angehoben. Ebenso werden auch die Sozialhilfe, Grundsicherung für Erwerbslose, die Grundsicherung im Alter sowie Grundsicherung bei Erwerbsminderung angeglichen. Die Anpassung ist keineswegs eine gewollte Maßnahme der Bundesregierung, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Die Sätze müssen den allgemeinen Steigerungen der Lebenshaltungskosten und der gestiegenen Löhne angeglichen werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Vorhaben zugestimmt. Nun muss noch der Bundesrat seine Zustimmung erbringen.
Damit hat ein alleinstehender Erwachsener einen Anspruch auf 391 Euro (davor 382 Euro) zuzüglich Kosten der Unterkunft. Die Regelleistungen in Bedarfsgemeinschaften und für Kinder steigen jedoch nur anteilig. Hier die Regelsätze ab 2014:
Hartz IV Regelsätze im Jahr 2014 gegenüber 2013
Alleinstehend/Alleinerziehend 391 Euro (9 Euro mehr)
Paare/Bedarfsgemeinschaften353 Euro (8 Euro mehr)
Erwachsene im Haushalt anderer 313 Euro (7 Euro mehr)
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 296 Euro (7 Euro mehr)
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 261 Euro (6 Euro mehr)
Kinder von 0 bis 6 Jahre 229 Euro (5 Euro mehr)
Jedes Jahr werden die Regelleistungen überprüft und festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt diese Regellung angemahnt und sie ist auch im Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt. Die Regelsätze werden aus einem sogenannten Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der relevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Für 2014 liegt die Veränderung des Mischindexes für Juli 2012 bis Juni 2013 gegenüber dem Vorjahreszeitraum zugrunde.
Viele Kritiker bemängeln dieses Verfahren als völlig unzureichend und verfassungswidrig. So erklärte zum Beispiel der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider: „Die ist die "Erhöhung" auf einen neuerlichen kümmerlichen Armutssatz. Nach unseren Berechnungen müsste bei einer seriösen und verfassungskonformen Anwendung des sogenannten Statistikmodells zur Ermittlung der Regelsätze der Satz um 14 Prozent auf 437 Euro + einmaliger Leistungen angehoben werden.“ (sb)
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt
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