Hartz IV Praxis: Argen führen Richter in die Irre

Lesedauer 3 Minuten

Informationen der Arbeitsagenturen führen Richter in die Irre. Derart Verwirrte zwingen einen zum Einstehen füreinander und in den Ruin! Ein Leserbeitrag von P. Fischer

Im März 2007 bekommen die Hartz IV Empfänger xxx als Klägerin (Widerspruch nur von Klägerin unterschrieben) und xxx als Zeuge einer Ladung am Gericht nach. Gegenstand der Verhandlung: Eheähnliche Gemeinschaft ja oder nein? Betroffene: Er ALG 1 Empfänger, Sie ohne alles, da Antrag auf Hartz IV abgelehnt. Beide sind die Eltern eines 5-jährigen Kindes.

Der Zeuge xxx wird belehrt keine Falschangaben zu machen und anschließend mit dem Hinweis, dass er im späteren Verhandlungsverlauf aufgerufen wird, vor die Türe geschickt. Bis zum Abschluss der Verhandlung war es nach Ansicht der Richter jedoch nicht nötig den Zeugen zur Sache zu befragen. Das Ergebnis der Verhandlung war die Feststellung, dass in dem Falle eine eäG vorliegt, die ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfalle erwarten lässt. (Des weiteren wurde im Verfahren festgestellt, dass die Leute der AA sich um einen geringfügigen Betrag zu ihren Gunsten verrechnet haben.)

Auswirkungen u. Nachteile des hiermit abgeschlossenen Verfahrens:
Unberücksichtigt bleibt, dass das erzwungene Füreinander-Einstehen erhebliche Nachteile für den Zeugen xxx hatte. Der musste von Arbeitslosengeld I noch für die Klägerin sorgen, da ihr anderweitige Zahlungen nach Sozialgesetzbuch versagt blieben. Die AA hat es unterlassen die tatsächliche finanzielle Situation der eäG zum gegebenen Zeitpunkt zu ermitteln und infolgedessen eine Fehlentscheidung " zu ihrem finanziellen Vorteil " ergaunert. Der Zeuge wurde trotz erheblicher Schulden in seiner eäG zur finanziellen Unterstützung herangezogen und sein ALG I erheblich geschmälert.

Die Banken haben zu dem Zeitpunkt mit beiden einstehenden Teilen der eäG eine monatliche Rückführung der Dispokredite um jeweils 50 Euro monatlich vereinbart unter der Drohung, dass anderenfalls die komplette Summe sofort fällig wäre. Die Betreffenden trauten sich den Banken nicht zu sagen, dass sie jetzt nichts zurück bekommen, da eine gerichtliche Klärung über die Vermögensverhältnisse ihrer eäG noch ausstand.

Die eäG hatte also in den folgenden Monaten jeweils 100 Euro weniger zur Verfügung.
Die Lebensführung hatte also weit unter dem Existenzminimum stattzufinden. Dass in den beiden Fällen der eäG Behinderung von 80 % und 50 % vorliegen findet auch keine Berücksichtigung. Das Krebsleiden der Klägerin (der AA bekannt) blieb unerwähnt, die Verhandlung fand trotz der Einnahme von Medikamenten durch die Klägerin (Antidepressiva, Psychopharmaca) als alleinige Vertreterin der eäG statt.

Das ist doch ein klarer Härtefall!
Eine Einstehgemeinschaft festzustellen und zu unterstellen, ohne bei Betreffenden zu ermitteln, ob das Einstehen überhaupt möglich ist, kann so nicht fortgeführt werden.

Beim Beantragen der Leistungen mittels Antrag wird nur nach dem Vermögen, nicht aber dem Unvermögen einer eäG gefragt. Halbwahrheiten sollen also die Richter dazu bewegen zu Gunsten der Arbeitsagentur zu entscheiden, schließen eine objektive, gerechte Entscheidung von vornherein aus. Das ist doch "irre", oder?

Vorschlag:
Die Arbeitsagentur muss in Zukunft nicht nur penible Fragen zur Intensität der gemeinsamen Beziehungen der Leistungsempfänger und deren vorhandenen Vermögenswerten in ihren Anträgen stellen, sondern muss auch Schulden (Unvermögen) berücksichtigen.
Richterliche Fehlentscheidungen und die Entstehung von Härtefällen wären somit im Vorfeld ausgeschlossen. Eine Arbeitsgrundlage der Richter, die aus Halbwahrheiten besteht, wäre dann ebenso wie lange Wartezeiten am Sozialgericht ausgeschlossen. Von der Gesellschaft wird es als ehrbar angesehen, anderen zu helfen. Der Zeuge wehrt sich nun dagegen, nicht angehört und beachtet zu werden, obwohl er in diesem Falle trotz der vorhandenen Schulden, zur Unterstützung gezwungen wurde und somit der Hauptbenachteiligte ist.

Kann jemand andere unterstützen, wenn er selbst Schulden hat? Ja, aber nicht finanziell.
Da der Betreffende aber über einen langen Zeitraum (Wartezeit beim Sozialgericht) zwangsweise finanzielle Hilfe geleistet hat, empfindet er eine Mißachtung seiner finanziellen Lage auch als Erschwernis in seiner Bemühung einen Arbeitsplatz zu finden und wird der Möglichkeit seiner erforderlichen beruflichen Fortbildung beraubt, die seine Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt verbessern würde. (. . . . der Betreffende fügt an, als er noch in der freien Wirtschaft arbeitete nur mit richtigen Informationen und nicht mit Halbwahrheiten arbeiten und Geld bzw. Ansprüche auf Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld I) erarbeitet bzw. erworben zu haben.) Dieses Geschehen beweist, an Behörden kann (will man wäre ja vorsätzlich) auch ohne Wahrheit Geld verdient / eingespart werden. Das Gegenteil von Wahrheit = Lüge; und das Ergebnis Fehlentscheidungen der Gerichte.

Anmerkung:
. . . will nun aber nicht den Kopf hängen lassen (Abschiedsbrief), sondern eine gerechtere Verfahrensweise und Entschädigung erreichen. Anderenfalls würde ich (unter ärztlicher Begleitung) einen Hungerstreik, bis zur endgültigen Tilgung meiner Schulden in Betracht ziehen. Nach anschließendem Wiederaufpeppeln und (einem positiven Kontostand beinahe wieder außer Acht gelassen!!!) wäre ich dann gerne in der Lage meine eäG-Mitglieder freiwillig finanziell zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen an alle wohlwollenden Menschen, die ernsthaft bemüht sind. Fazit: . . . irrrren ist menschlich, kann aber auch ein lukratives Gesetz sein. (Ein Leserbeitrag von P.Fischer, 11.03.07)

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