Kochbücher für Hartz IV Empfänger: Gesund essen trotz ALG II Bezug – Kochen für 4,40 Euro/Tag
In letzter Zeit werden zahlreiche Kochbücher für Hartz IV Empfänger veröffentlicht, die dennoch ein gesundes Essen ermöglichen sollen. Ein interessanter Ansatz, doch leider sind diese Zahlen nur sehr unzulänglich recherchiert und deshalb überhaupt nicht zutreffend. Hätte man die tatsächlichen Zahlen verwendet, wären mit sehr hoher Warscheinlichkeit keine derartigen Ratgeber entstanden. Denn der hätte lauten müssen: Kochen für 2,87 Euro bis 3,63 Euro/Tag. Und selbst mit intensivster Recherche wären die Verfasser nicht auf solche Beträge herunter gekommen.
Laut Regelsatzverordnung (RSV) ist für Nahrung, Getränke, Tabakwaren seit 2007 ca. 37 Prozent vorgesehen, konkret 127,31Euro vorher waren es nur 35 Prozent = 123,76 Euro und das obwohl die Höhe des Regelsatzes gleich geblieben ist. Zu dieser wundersamen Vermehrung kam es, weil man statt der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) 1998 nun die von 2003 zugrunde legt und entsprechend dem Regelsatz angepasst hat. Was dafür rausgestrichen oder kostenmäßig minimiert wurde kann man in der Auswertung der EVS 2003 nachlesen. Von diesen 127,31 Euro sind aber nur 83,2% = 109,03€ für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, der Rest = 18,27 Euro ist für alkoholische Getränke und Tabakwaren, wie man problemlos in der o.g. Auswertung nachlesen kann. In einem Monat hat ein Alleinstehender/Alleinerziehender ALG II Empfänger also NUR 3,63 Euro/Tag bei 30 Tagen bzw. 3,52 Euro/Tag bei 31 Tagen für Essen und Trinken zur Verfügung. Wie die Herren da auf 4,40 Euro = 125 Prozent des tatsächlichen Regelsatzanteiles kommen, ist mir vollkommen schleierhaft. Da Partner nur 90% des Regelsatzes erhalten, haben diese auch NUR 90 Prozent von 109,03 Euro = 98,13 Euro pro Monat für Essen und Trinken zur Verfügung, also NUR 3,27 Euro bei 30 Tagen bzw. 3,17 Euro bei 31 Tagen. Das sind ca. 28 Prozent weniger als 4,40 Euro.
Wenn man voraussetzt, dass Kinder erst mit Volljährigkeit Alkohol und Tabak konsumieren, hätten Kinder von 18 bis einschl. 24 Jahren bei NUR 80% Regelsatzhöhe auch auch NUR 80% von 109,03€ = 87,22 Euro pro Monat für Essen und Trinken zur Verfügung, also NUR 2,91 Euro bei 30 Tagen bzw. 2,81 Euro bei 31 Tagen. Das sind ca. 36% weniger als 4,40€.
Kinder von 14 bis einschl. 17 Jahren haben bei NUR 80% Regelsatzhöhe auch auch NUR 80% von 127,31 Euro = 101,85 Euro pro Monat für Essen und Trinken zur Verfügung, also NUR 3,40€ bei 30 Tagen bzw. 3,29 Euro bei 31 Tagen. Das sind ca. 25% weniger als 4,40 Euro.
Kinder bis einschl. 13 Jahren haben bei NUR 60% Regelsatzhöhe auch auch NUR 60% von 127,31€ = 76,39 Euro pro Monat für Essen und Trinken zur Verfügung, also NUR 2,55 Euro bei 30 Tagen bzw. 2,46 Euro bei 31 Tagen. Das sind ca. 44% weniger als 4,40 Euro. Falls die Erhöhung auf 70% für Kinder bis einschließlich 13 Jahren tatsächlich kommt, wären dass bei 70 Prozent Regelsatzhöhe auch auch NUR 70% von 127,31€ = 89,12€ pro Monat für Essen und Trinken, also NUR 2,97 Euro bei 30 Tagen bzw. 2,87 Euro bei 31 Tagen. Das sind dann ca. 35% weniger als 4,40 Euro. Fazit: für 4,40 Euro pro Tag Kochen schön und gut – aber nicht für ALG II Empfänger, denn diese haben keine 4,40€ pro Tag zur Verfügung, sondern nur zwischen 2,87 Euro und 3,63 Euro – und das für Essen UND Trinken. (18.02.2009)
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