Die Klagewelle wegen der Hartz IV hält weiter an und stieg im vergangenen Jahr um acht Prozent
Vor den deutschen Sozialgerichten hält die Klagewelle wegen der Hartz IV Arbeitsmarktreform weiterhin an. Nach Informationen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) haben im Jahre 2007 rund 760.000 Menschen Widersprüche und Klagen eingereicht, weil ALG II Anträge entweder falsch berechnet waren oder die ALG II Antragssteller abgelehnt worden sind. Damit stieg die Zahl derjenigen, die einen Widerspruch in Detailfragen einlegten, im Vergleich zum Vorjahr, um acht Prozent. Etwa 40 Prozent der Eingaben waren für die Kläger erfolgreich. 24 Prozent der Widerspruchsanträgen landeten vor den Sozialgerichten, da im Vorfeld keine Einigung errungen werden konnte.
Die Hauptursache für die Hartz IV Klagen waren nach Angaben der Gewerkschaft die Anrechnung vom Einkommen sowie die Kosten Miete und Heizung. Es lohne sich Bescheide nicht einfach hinzunehmen, sondern sich beraten zu lassen, um gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. "Die enorme Anzahl derjenigen, die durch einen Widerspruch für sich einen Erfolg verbuchen können, beweist die neuerliche Studie des DGB", so Gritli Bertram von der "gegen-hartz.de" Redaktion. (26.01.2008)
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