Hartz IV Betroffene können sich nicht wehren: Jobcenter schützen Denunzianten
05.02.2013
Die Jobcenter sollen anonyme Anzeigen gegen Hartz-IV-Bezieher/innen vor den Betroffenen geheim halten. In der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage (Dokument unten) der Co-Bundesvorsitzenden der Linken, Katja Kipping, gibt die Bundesregierung zu, anonyme Anzeigen gegen Hartz-IV-Beziehende in deren Akten aufzunehmen, ihnen aber nicht zur Kenntnis zu geben. Vor einer möglichen Akteneinsicht durch die Betroffenen sollen anonyme Anzeigen aus der Akte entfernt werden. Nur wenn es sich bei den Anzeigen nachweislich um Falschaussagen handelt, könnten die Betroffenen die Namen der Informanten in Erfahrung bringen, um juristisch gegen sie vorzugehen. Das können die Betroffenen aber nicht, wenn sie gar nicht wissen, dass gegen sie Anzeigen vorliegen.
"Anonyme Anzeigen gegen die Betroffenen in den Leistungsakten der Jobcenter sind ein Skandal. Erst recht, wenn sie dem Angezeigten nicht mal zur Kenntnis gegeben werden, weil sie bei Akteneinsicht vorher entfernt werden. Die Anzeigen beeinflussen den Fallmanager und der Betroffene weiß von nichts", empört sich Kipping. Sie auch: Antwort der Bundesregierung. (pm)
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