Urteil: Hausverbot im Jobcenter Köln-Kalk rechtswidrig
21.09.2012
Die Klägerin, ein Mitglied der Kölner Erwerbslosen-Gruppe "KEAs," wollte es genau wissen und siegte am 20. September 2012 vor dem Verwaltungsgericht in Köln (Vorgeschichte hier). Die Prozessbevollmächtige des Jobcenters Köln erkannte die Rechtswidrigkeit eines ausgesprochenen Hausverbots an. Der Prozess wurde daraufhin eingestellt, die Kosten gehen zu Lasten der Beklagten.
"Das Hausverbot können Sie sich sonstwohin schieben"
Der Zeuge der Klägerin räumte freimütig ein, es am 15. September 2011 gesagt zu haben. "Ich komme aus dem Norden, da drückt man sich etwas feiner aus." Die Richterin wiederholte es für das Protokoll. Der Zeuge des Jobcenters – ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes – zitierte es während seiner Aussage ebenfalls, die Richterin wiederholte und dann nochmal und nochmal, um klar festzuhalten, dass es die Klägerin nicht sagte. Insgesamt also sechs Mal wurde heute während des Prozesses gesagt: "Das Hausverbot können Sie sich sonstwohin schieben." Damit hat es das Zitat allemal verdient, zum Synonym des Ausgangs der Gerichtsverhandlung zu werden.
Zu Lasten des Jobcenters: Zu Lasten des Steuerzahlers
Die Klägerin hatte wegen des Verteilens des Überlebenshandbuchs der KEAs in der Wartezone des Jobcenters Köln-Kalk zunächst ein Hausverbot für 12 Monate in insgesamt 10 Jobcenter-Standorten der Stadt Köln erhalten. Inklusive den manchmal darin vorhandenen kommunalen Einrichtungen wie Stadtbibliothek oder Meldestelle.
Die schriftliche Begründung des Hausverbots war haarsträubend aufgebauscht und – wie heute im Prozess ersichtlich wurde – fern ab vom realen Geschehen am besagten Tag. Was wirklich geschehen war, kann man detailiert auf der gut sortierten Website der KEAs reflektieren. Und man hätte die Aussichtslosigkeit eines Rechtsstreits erkennen können. Angesichts der Tatsache, dass sich dieser Erfolg einreiht in eine nahezu langjährige Tradition, wo das Gericht bei Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter stets mehr oder weniger zu Gunsten der KEAs entscheidet oder aber das Jobcenter im letzten Moment zurückzieht, ist es schon erstaunlich, mit welcher Gelassenheit und Gleichgültigkeit – auch angesichts der hierfür aufzuwendenden Steuergelder – das Jobcenter immer wieder in die Falle tappt.
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Auch heute erschien die Prozessbevollmächtigte des Jobcenters dem Grunde nach ahnungslos. Die Richterin immerhin hatte sich bei den KEAs belesen und konfrontierte das Jobcenter mit aktuellen Entwicklungen, zu denen es nur schweigen konnte. Dabei ging es um den Umstand, dass das Verteilen von Info-Material im Jobcenter Köln-Kalk inzwischen geduldet wird. Der Sicherheitsdienst bestätigte dies heute während seiner Aussage wiederholt. Einer der Prozessbeobachter wies am Rande darauf hin, dass Info-Material auch früher in den Jobcentern geduldet wurde und einige Aktionsberichte der KEAs belegen dies.
Vom 15. September 2011 bis genau genommen Anfang Februar 2012 erlebte das Jobcenter Köln-Kalk eine Phase der Eskalation. Derart rechtswidrige Hausverbote und wiederholt durch das Jobcenter alarmierte Polizei wurden als Provokation gegen Erwerbslose empfunden, die sich solidarisch gegen Hartz IV und ungerechte Behandlung zur Wehr setzen wollen. Die Provokation wurde als solche angenommen und in jedem dieser Prozesse steht Hartz IV ebenso mit vor Gericht. Die KEAs bedanken sich herzlich bei Rechtsanwalt Eberhard Reinecke für sein Engagement. Und weil’s so schön war, noch einmal:
"Das Hausverbot können Sie sich sonstwohin schieben." (keas)
Bild: A. R. / pixelio.de
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