Hartz IV: Immer Bestätigung aushändigen lassen

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Luise Müller: Bei Einreichung von Unterlagen an Behörden Eingangsbestätigung aushändigen lassen und verlangen
Ich selbst musste mehrfach die bittere Erfahrung machen, dass ich Unterlagen eingereicht habe aber keine Eingangsbestätigung bekam und somit bei Verschleppung der Unterlagen durch die Behörden keinen Nachweis hatte und im Nachteil war Kosten auf mich zu kamen. Aber jetzt nehme ich mir immer, wenn ich zu einer Behörde, Amt oder Krankenkasse gehe, gleich eine vorgefertigte Eingangsbestätigung mit und lasse darauf den Eingang der Unterlagen von der am Schalter sitzenden Mitarbeiterin oder Mitarbeiter nach Durchsicht der Unterlagen unterschreiben. Sollte sich der Mitarbeiter weigern, sofort den entsprechenden Vorgesetzten verlangen und den Sachverhalt an Ort und Stelle möglichst mit Beisein einer anderen Person als Zeuge klären. Bei Vorladungen zum Arbeitsamt oder Polizei und Gericht gleich nach Beendigung der Klärung des Sachverhaltes von dem Mitarbeiter die Vorladung quittieren lassen. Gilt als Nachweis. Denn unsere Beamten und deren Helfer leiden meist an Alzheimer, indem sie meist zu Ungunsten des Bürgers vergessen.

Jeder Bürger der Unterlagen bei den Behörden abgeben muss oder abgibt muss eine Eingangsbestätigung erhalten, dass diese Unterlagen oder Schreiben abgegeben wurden beziehungsweise von dem Mitarbeiter entgegen genommen wurden und weitergeleitet wurden an den betreffenden Mitarbeiter. Auch sollte sich jeder Bürger, wenn er als Zeuge bei der Polizei geladen wird, eine Kopie des Gesprächs oder Zeugenprotokoll aushändigen lassen- als Nachweis, falls es noch einmal zu Überprüfungen oder Nachfragen übers Gericht kommt.

Das gleiche gilt auch bei Anzeigen, bei denen auch von dem Mitarbeiter der Polizei ein Protokoll über den Hergang der Straftat angefertigt wird, eine Kopie aushändigen lassen- mit Datum, Uhrzeit und Ortsangabe. Wenn man diese Bestätigung nicht bekommt, hat der Bürger keinen Nachweis, wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt. Denn auch in den Behörden wie Stadtverwaltung, Polizei und Arbeitsamt werden Unterlagen verschludert und in den Reißwolf gesteckt. Manchmal absichtlich oder auch unabsichtlich. Keiner will dafür die Schuld tragen. Der Dumme ist immer der Bürger. Da es in Deutschland das Verursacherprinzip gibt, ein Grundsatz nachdem derjenige, der durch sein Verhalten oder Vorgehen Kosten verursacht, diese auch zutragen hat. Das Verursacherprinzip besagt, dass Kosten die als Folge eines bestimmten Tuns oder durch Unterlassen entstehen, dem Verursacher zuzurechnen sind. Deshalb sollte jeder Bürger sich von diesen Mitarbeitern immer eine Eingangsbestätigung oder Anwesenheitsbestätigung aushängen lassen.

Auch die Aufbewahrungsfrist von Dokumenten und einfachen Unterlagen betragen 5 Jahre bis 10 Jahre wo nach diesem Zeitraum diese genannten Sachen aussortiert und gesetzlich entsorgt werden. (Luise Müller, Suhl)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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