Hartz IV: Fragwürdige Zufriedenheitsbefragung

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Hartz IV: Fragwürdige „Zufriedenheitsbefragung“ der ARGE

Die „Unabhängige Sozialberatung“ (in Bochum) ist äusserst skeptisch, ob die im Auftrag der ARGE Bochum von Montag, dem 14. 4. 200 bis Freitag, 27. 4. 2008 stattfindende „Kundenzufriedenheits-befragung“ geeignet sein kann, die für die Betroffenen belastende Situation zu verbessern.

Bei dieser „Kundenbefragung“ sollen von 40.000 Betroffenen 100 (einhundert) befragt werden. Das soll telefonisch geschehen, es handelt sich um einen Katalog mit 50 Fragen. Aus wissenschaftlicher Sicht erscheint es schwierig, mit einer derartig kleinen Stichprobe bei einer äusserst vielschichtigen Grundgesamtheit eine brauchbare Aussagefähigkeit zu erreichen. Es besteht eher die Gefahr einer willkürlichen Stichprobenerhebung ohne überprüfbare Repräsentativität. Zudem werden bei der ARGE gerade die Menschen am schlechtesten behandelt , die die grösste Hilfe benötigten; sie verfügen häufig, wenn überhaupt, nur über ein Handy. Der umfangreiche Fragenkatalog (50 Fragen – das könnte bis zu einer Stunde in Anspruch nehmen) wird sie zusätzlich abschrecken. Das könnte die Befragung zusätzlich verfälschen.

Die ARGE ist gesetzlich verpflichtet, über Rechte und Pflichten aufzuklären und zu beraten und über alle Sach- und Rechtsfragen aufzuklären, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können. Sie muss die zustehenden Sozialleistungen umfassend und zügig erbringen. Dazu muss sie die erforderlichen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stellen. (Auszüge aus §§ 14 – 17 SGB I). Hier erleben wir grosse Mängel, die nicht durch eine Befragung zu beheben sind.

Bei der Belastungsanalyse der ARGE-Mitarbeitenden (Juli 2007) erhielten alle Mitarbeitenden den Fragebogen ausgehändigt. Transparenz, Vertrauen und Vertraulichkeit waren gewährleistet, weil der Personalrat ständig eingebunden war. Das ist bei dieser „Zufriedenheitsbefragung“ nicht gewährleistet.

Im Gegenteil: es ist zu befürchten, dass das Ergebnis der Befragung bei für die ARGE ungünstigem Ergebnis ein ähnliches Schicksal finden könnte wie die noch vom ehemaligen Leiter des Arbeitsamtes, Herrn Wilken, 2004 in Auftrag gegebene Studie zur Auswertung der 1- Euro-Jobs: wie zu hören ist, ruht das Ergebnis seit nunmehr fast zwei Jahren im Panzerschrank der ARGE.

Wir halten es für notwendig, dieses Vorhaben noch einmal zu überdenken, methodisch zu überprüfen und zur Gewährleistung von Transparenz, Vertrauen und Vertraulichkeit den Rat der Stadt Bochum als Schutzorgan für die BürgerInnen unserer Stadt und Interessenvertretungen wie Erwerbsloseninitiativen und Gewerkschaften und Sozialverbände einzubeziehen. Ansonsten könnten wir eine Teilnahme an der Befragung nicht uneingeschränkt empfehlen. (Sozialberatung Bochum, 14.04.2008)

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