Hartz IV: FDP Politiker will Eltern bestrafen, wenn Sie keine Bildungspaket-Anträge stellen
26.04.2011
Ein besonders schlimmer und hetzerischer Vorschlag in Sachen Bildungspaket kommt mal wieder von Seiten der FDP. Der Berliner FDP Vorsitzende Christoph Meyer fordert angesichts der geringen Resonanz bei der Beantragung der Teilhabe Leistungen für Kinder aus Hartz IV Familien scharfe Sanktionen gegen Eltern, die keine Bildungsgutscheine für ihre Kinder beantragen. Gegenüber dem Springer-Blatt „BZ“ sagte der FDP Politiker: “Wenn sich nachweislich Eltern nicht darum kümmern, dass ihre Kinder z. B. dringend notwendige Nachhilfe erhalten, müssen sie da sanktioniert werden, wo es ihnen am meisten wehtut.“ Nach Meinung Meyers ginge es vielen Eltern offenbar darum, nur Geld vom Staat zu erhalten, sagte der FDP Politiker weiter. Daher sollten allen Eltern, die keine Leistungen im Sinne des Bildungspaketes beantragen, der ALG II-Regelsatz gekürzt werden. „Sinn dieser Gutscheine ist es doch gerade, den Kindern eine Perspektive zu geben”, fügte Meyer hinzu.
Jobcenter droht mit Sanktionen, weil ein Vater einen Antrag gestellt hat
Doch nicht nur FDP Politiker sind der Sanktionswut in allen Richtungen verfallen. Selbst wenn Eltern einen Antrag stellen, drohen die Behörden mit Regelsatzkürzungen. So berichtet das Erwerbslosen Forum Deutschland von einem Fall aus Magdeburg. Dort hatte ein Vater rückwirkend entsprechende Leistungen in Form eines Vordrucks der Initiative beim Jobcenter beantragt. Anstatt die Leistungen aber bewilligt wurden, übersandte ihm die Behörde am vergangenen Mittwoch ein Anschreiben, dass er bis diesen Donnerstag seinen Mitwirkungspflichten nachkommen soll und bestimmte Nachweise für die Bildung seiner Kinder beibringen soll. Andernfalls könnten die Leistungen für die ganze Familie komplett eingestellt werden.
Auf der einen Seite fordert ein Berliner FDP Spitzenpolitiker „scharfe Sanktionen“ gegen Eltern, die keine Anträge stellen, während Jobcenter anscheinend dazu übergehen, Eltern zu bedrohen, wenn Sie nicht schnell genug Nachweise erbringen. „Da muss sich die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen nicht wundern, dass selbst gut informierte Menschen lieber einen solchen Antrag nicht stellen, wenn sie befürchten müssen, dass ihr Antrag zum Anlass genommen wird, der ganzen Familie die Streichung des Lebensunterhalt anzudrohen, wenn nicht nachgewiesen wird, was man von Januar bis März mit den 10 Euros gemacht hat. Die Kinder haben einen Rechtsanspruch auf rückwirkende Zahlungen. Nachweise sind für Januar bis März nicht erforderlich! Das entsprechende Gesetz ist dazu eindeutig,“ so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. (sb)
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Bild: Gerd Altmann/Carlsberg1988 / pixelio.de
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