Hartz IV: Diakonie fordert Mietzuschüsse

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Hamburger Diakonie fordert Anhebung der Miet-Zuschüsse für Bedürftige

Hamburg (epd). Das Diakonische Werk Hamburg (DW) schlägt Alarm: Es gibt nicht genügend preiswerten Wohnraum. "Für Menschen mit wenig Geld ist die Wohnungssuche schier aussichtlos", sagte Gabi Brasch vom Vorstand des DW am Dienstag in der Hansestadt. Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger würden an der Mietobergrenze von 318 Euro scheitern, die für die Kosten einer Unterkunft übernommen werden.

"Diese veralteten und realitätsfernen Obergrenzen für Zuschüsse müssen angehoben werden", forderte Brasch. Grundlage dafür müsse ein "Angebotsspiegel" des Hamburger Wohnungsmarktes sein. Denn der Mietenspiegel gebe nur einen Überblick über Preise vermieteter Wohnungen. Würde jedoch eine günstige Wohnung frei, werde sie in der Regel teurer neu vermietet, mit oft drastischen Steigerungen.

Die Mietobergrenze für Betroffene müsse so festgelegt werden, dass für Betroffene ein Segment von 20 Prozent des Wohnungsmarktes tatsächlich zugänglich ist. Damit wäre auch bei den Mietkosten das Prinzip gewahrt, was bei der Festlegung des Sozialfe-Regelsatzes gelte: Dass sich nämlich die Lebensverhältnisse von Sozialhilfeempfängern nicht von denen der untersten 20 Prozent der Bevölkerung unterscheiden solle.

Betroffen sind mindestens die 4.117 Haushalte, die 2006 aufgefordert wurden, die Kosten ihrer Unterkunft zu senken. In 1.652 Fällen werden die Mietkosten nur bis zur Höhe der Mietobergrenzen übernommen – die Differenz müsse selber aufgebracht werden. Die Betroffenen laufen so Gefahr, ihre Wohnung zu verlieren oder sich zu verschulden.

Für viele Hilfesuchende sei die Miete das Problem Nummer 1, sagte Brasch. Die Sozialbehörde prüfe zur Zeit die Frage der "Angemessenheit". Ein Ergebnis liege jedoch noch nicht vor. Das Bundessozialgericht hatte im November 2006 entschieden, dass von den Behörden im Einzelfall und unabhängig von der Mietobergrenze geprüft werden müsse, ob den Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern eine Wohnung tatsächlich zugänglich sei. Eine Aufgabe des sozialen Umfeldes sei dabei grundsätzlich nicht zumutbar. (10.4.07/hh) (epd)

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