Hartz IV Debatte: Weitere Anzeige gegen Westerwelle

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Noch ein Strafantrag gegen Dr. Guido Westerwelle aufgrund von Diskriminierungen und Beleidigungen von Hartz IV Betroffenen

Am gestrigen Dienstag wurde von Bruno Schillinger Strafanzeige gegen Herr Dr. Guido Westerwelle wegen des Tatvorwurfs der Beleidigung, Diskriminierung von Erwerbslosen in Deutschland, als auch der Volksverhetzung erstattet. Die Anzeige ging per Fax an die Staatsanwaltschaft Berlin.

Die Aussagen des Bundesaußenministers, Vizekanzlers und Vorsitzenden der Freien Demokratischen Partei (FDP) stören unserer Meinung nach den inneren Frieden der Bundesrepublik Deutschland, diskriminieren Erwerbslose und von Sozialleistungen abhängige Bürger. Sie ignorieren nicht nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Arbeitslosengeld (Hartz IV) vom 09 Feb 2010, sondern rufen auch zur Missachtung dieses Urteiles auf. Daher sind die Aussagen von Herr Dr. Guido Westerwelle nicht nur antidemokratisch, sie provozieren auch Gewalt (verbal oder tätlich) gegen Bedürftige. Das Dr. Westerwelle soziale Leistungen an Gegenleistungen binden möchte, erinnert nicht nur an andere Politiker dieser Couleur "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen", sondern verstößt gegen das Grundgesetz (Art. 12 Abs. 2 Verbot der Zwangsarbeit).

Wir weisen auf die Unterschriftensammlung für eine Rücktrittsforderung gegenüber Herr Dr. Westerwelle von Herr Hans-Jürgen Graf aus Nürnberg hin. Deutsche Bestsellerautoren sprechen sich ebenfalls für einen Rücktritt aus. Als ein Beispiel für die Wirkungen der Aussagen Herrn Dr. Westerwelles verweisen wir auf diesen Beitrag der ARD Redaktion PANORAMA.

Unser Eindruck hat sich verfestigt, dass Herr Westerwelle absehbare Probleme hat die seiner Klientel vollmundig gegebenen Versprechen von u.a. Steuersenkungen einzuhalten. Daher versucht er das Urteil des Bundesverfassungsgericht über die Grundgesetzwidrigkeit der Regelsätze im ALG II und die notwendigen Verbesserungen für seine Zwecke zu nutzen und über die aktuelle Hetzkampagne gegen Erwerbslose und sozial Bedürftige, diese als Schuldige zu brandmarken.

Gleichzeitig wird der Eindruck erweckt dass Herr Dr. Westerwelle durch seine Aussagen eine Sollbruchstelle aufbaut oder Fluchtweg sucht, um die Regierungskoalition ‘erhobenen Hauptes’ verlassen zu können, bevor die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes bekannt werden und die notwendigen Änderungen umgesetzt werden müssen.

Dass über längere Zeit nicht mit Steuergeschenken für Besserverdienende zu rechnen sein dürfte, zeigt die erste Berechnung zu einem neuen Regelsatz auf der Basis der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch den Gutachter Dipl.Kfm. Rüdiger Böker, Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages. Zitat aus einer Pressemeldung von Frau Barbara Vallenthin und Herrn Thomas Kallay (einem der Kläger im BverfG Verfahren):

"Der mit 631 Euro bezifferte, nach Bundesverfassungsgerichts-Vorgaben neu berechnete Hartz IV-Regelsatz, entspricht nicht nur unseren Erwartungen auf Grund eigener empirischer Analyse, sondern deckt sich ebenfalls mit dem Willen der Bürger,“ erklärt Hartz4-Plattform-Sprecherin, Brigitte Vallenthin, gegenüber dem Sozialticker. … Die heute vorgelegten Neuberechnungen des Hartz IV-Regelsatzes wurden vorgenommen auf Basis der Zahlengrundlage, die auch die Bundesregierung verwendet hat, nämlich der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003. „“Realitätsgerecht“, wie die Verfassungsrichter es anmahnten, sind insbesondere die absurden Abzüge der Bundesstatistiker – wir erinnern uns: Pelzmäntel, Segelflugzeuge, Motorboote usw. – herausgerechnet worden,“ so Vallenthin weiter.

"Ergebnis: der bisherige ALG II Regelsatz ist "evident unzureichend“, denn die Vorgaben offenbaren eine "Unterdeckung“ von 272 Euro.“ Für seine Berechnung hat Rüdiger Böker sämtliche Vorgaben der Verfassungsrichter zu den einzelnen Regalsatz-Abteilungen berücksichtigt – insbesondere die Zahlreichen Rügen an den realitätsfernen Kürzungen – und darüber hinaus die geforderte Inflationsrate berücksichtigt.

Unter diesen Umständen dürfte es der Regierung schwer fallen, ja unmöglich sein, den Regelsatzbetrug gegenüber Erwerbslosen, aber auch Sozialgeldempfängern und Empfängern von Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter, fortzusetzen.

Wie Sozialrichter Borchert im folgenden Artikel der Frankfurter Rundschau darlegte, hat das BVerfG ein dreißigseitiges Regelwerk für die Neuberechnung vorgelegt, das von der Regierung zu beachten ist. Das Ergebnis dieser notwendigen Neuberechnung wird vom Bundesverfassungsgericht anschließend geprüft. Entsprechende Forderungen nach Senkungen des Regelsatzes zeigen sehr deutlich, dass man es massiv am Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht mangeln lässt und auch keinen Respekt vor dem Grundgesetz, als Verfassung unseres Staates hat. Da sich dies sehr deutlich in den Aussagen des deutschen Außenministers Dr. Westerwelle zeigt, war eine Anzeige unvermeidlich und die Rücktrittsforderung nur konsequent und notwendig.

Wie weisen daraufhin, dass auch andere Menschen gegen Dr. Westerwelle Anzeigen erstattet haben.

– ALG II Empfänger aus Niedersachsen

– Bezieher von 100% Erwerbsminderungsrente aus Nürnberg

Wir hoffen, das die deutsche Justiz diesem unsäglichen, agitatorischen Treiben des Bundesaußenministers, Vizekanzlers und Vorsitzenden der Freien Demokratischen Partei (FDP) unter dem Schutzmantel angeblicher Politik ein Ende machen wird. (Bruno Schillinger, 24.02.2010)