Ein Urteil des Sozialgerichts Nordhausen (S 20 R 1954/17) zeigt deutlich, wie wichtig eine sorgfältige medizinische Bewertung ist, wenn Menschen eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Es macht klar, dass nicht nur einzelne Krankheiten zählen.
Das Zünglein an der Waage, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, kann vielmehr die gesamte Belastung des Alltags sein. Mehrere Einschränkungen können zusammen dazu führen, dass Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr möglich ist.
Soziale Phobie, psychische Erschöpfung und Rückenschmerzen
Die Klägerin, Jahrgang 1950, beantragte 2016 eine Erwerbsminderungsrente. Die Rentenversicherung lehnte ab, weil sie meinte, die Frau könne noch mindestens sechs Stunden täglich leichte Arbeiten ausüben.
Sie legte Widerspruch ein – ohne Erfolg. Sie klagte deshalb vor dem Sozialgericht. Erst vor Gericht wurde die gesamte gesundheitliche Situation vollständig berücksichtigt.
Ein unabhängiger medizinischer Sachverständiger stellte fest:
• Soziale Phobie: starke Angst in sozialen Situationen
• Leichte Intelligenzminderung
• Essenzieller Tremor: dauerhaftes Zittern, welches die Feinmotorik erschwert
• Psychische Erschöpfung, Antriebslosigkeit und fehlende Belastbarkeit
• Schmerzen im Rücken, die wiederkehren
• Pflegegrad II, da sie tägliche Unterstützung benötigt
Das Gericht erlebte selbst, wie schlecht es ihr ging: Schon nach kurzer Zeit in der Verhandlung konnte sie nicht mehr folgen, bekam einen ausgeprägten Tremor und musste ärztlich versorgt werden. Der Sachverständige stellte eindeutig fest, dass die Klägerin weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – und das dauerhaft.
Die Rentenversicherung blieb jedoch bei ihrer Meinung, ohne die medizinischen Begründungen ausreichend zu erklären. Das Gericht hob deshalb die Bescheide der Rentenversicherung auf und sprach der Frau die unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung ab Juni 2018 zu.
Warum dieses Urteil für Betroffene so wichtig ist
Dieses Urteil zeigt drei wichtige Punkte: Mehrere Einschränkungen zählen erstens gemeinsam. Auch wenn einzelne Erkrankungen „für sich“ nicht schwer genug wirken – gemeinsam können sie das gesamte Leistungsvermögen massiv einschränken. Diesen Effekt nennt man im Recht „Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen“.
Die Richter stellten für diesen Fall eine Richtlinie klar, die sich auch auf andere Betroffene übertragen lässt: Wenn viele kleine Einschränkungen zusammen das Arbeitsfeld stark einengen, ist es oft nicht realistisch, dass noch ein geeigneter Arbeitsplatz existiert.
Pflegegrad und Pflegegutachten dürfen berücksichtigt werden
Ein Pflegegutachten allein beweist zweitens zwar keine Erwerbsminderung. Aber es ist eine zusätzliche Informationsquelle, weil es zeigt, wie der Alltag tatsächlich funktioniert. Hier betonten die Richter, wie wichtig Einschätzungen von Pflegekräften sein können, die oft einen besseren Einblick in die Lebenswirklichkeit Betroffener haben als hinzugezogene Fachärzte.
Die Unwahrscheinlichkeit einer Verbesserung
Das Gericht entschied auf eine unbefristete Rente, weil die Frau seit Jahren in Behandlung war, eine Reha und eine stationäre Behandlung keine Besserung brachten, und weitere Therapien zwar denkbar sind, aber nicht realistisch zu einer Verbesserung der Arbeitsfähigkeit führen. Damit zeigte das Gericht: Es reicht nicht, dass eine Therapie theoretisch existiert – es muss realistisch sein, dass sie wirkt.
Was Betroffene aus dem Urteil lernen können
Legen Sie erstens alle Erkrankungen vollständig dar. Nicht nur die Hauptdiagnose zählt. Auch Begleiterkrankungen, psychische Belastungen, kognitive Einschränkungen oder Funktionsbeeinträchtigungen müssen dokumentiert sein.
Zweitens sollten Sie den Pflegegrad unbedingt erwähnen: Selbst wenn das Pflegegutachten nicht den „Vollbeweis“ liefert, hilft es sehr bei der Einschätzung der Alltagsbelastung. Gutachten der Rentenversicherung drittens kritisch prüfen: Wenn das Gutachten unklar begründet ist oder wichtige Befunde nicht berücksichtigt, sollten Sie Widerspruch einlegen oder klagen.
Eigene Grenzen offen darlegen
Das Gericht achtete stark darauf, wie die Klägerin sich in der Verhandlung zeigte. Für Betroffene bedeutet das: Beschwerden nicht herunterspielen. Realistisch schildern, wie der Alltag aussieht.
Konkrete Handlungsanweisungen für Betroffene
Wenn Sie eine EM-Rente beantragen wollen oder bereits abgelehnt wurden: Stellen Sie erstens sicher, dass alle Diagnosen dokumentiert sind. Fachärztliche Befundberichte sind entscheidend.
Reichen Sie zweitens Unterlagen ein, die den Alltag zeigen: Pflegegrad, Haushaltshilfen, ambulante Hilfen, Reha-Berichte, Klinikberichte.
Sprechen Sie drittens mit Ihrem Arzt darüber, wie lange die Störung besteht und ob sich die Symptome verschlechtert haben. Dauer spielt eine wichtige Rolle.
So verhalten Sie sich vor Gericht am besten
Bleiben Sie vor Gericht authentisch. Beschreiben Sie klar, was Sie können und was nicht. Das Gericht beobachtet auch, wie Sie die Situation bewältigen – wie im vorliegenden Fall.
Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn die DRV behauptet, Sie könnten noch leichte Tätigkeiten ausüben. Oft stimmen diese Einschätzungen nicht, wenn alle Einschränkungen zusammen betrachtet werden.
Warum das Urteil Betroffenen Mut macht
Dieses Urteil zeigt sehr deutlich: Gerichte prüfen genau und übernehmen nicht einfach die Einschätzung der Rentenversicherung. Auch Erkrankungen, die schwer zu messen sind – wie Ängste, Tremor oder geistige Einschränkungen – können zu voller Erwerbsminderung führen.
Viele Betroffene erleben, dass ihre Beschwerden „nicht ernst genug“ wirken. Das Urteil zeigt jedoch: Die Gesamtsituation zählt, nicht nur einzelne Diagnosen. Unbefristete Renten sind möglich, wenn die Gesamtlage dauerhaft ist.




