Versuchte die Optionskommune Schleswig-Flensburg einen Hartz IV Bezieher ins Ausland zu verjagen?
Nach Informationen des Erwerbslosen Forums Deutschland, versucht eine Hartz IV-Behörde einen Erwerbslosen per Verwaltungsakt sofort einen Job in der Schweiz aufzunehmen. Zudem solle der Betroffene sofort einen Nachweis über seinen neuen Wohnsitz der Behörde vorlegen. Weigert sich der Betroffene, so werden sofortige Kürzungen der Hartz-IV Bezüge angedroht.
Peter S.* hatte sich um einen Arbeitsplatz in der Schweiz bemüht und fuhr im Februar diesen Jahres zu einem Vorstellungsgespräch. Die Kosten für die Fahrt zum Gespräch hatte Peter S. aus eigener Tasche bezahlt. Doch aus dem Jobangebot wurde leider nichts. Die Bewerbung wurde abgelehnt. Doch für die Behörde war klar, dass hier die Interessen der Allgemeinheit gegenüber den Einzelinteressen größer wären, weshalb die sofortige Vollziehung angeordnet wurde. Peter S. und seine Ehefrau sollten umgehend Deutschland verlassen.
Peter S. ist wehrhaft und hat seine Rechte entsprechend durch Klagen bei den Gerichten immer wieder durch gesetzt. Im Vorfeld hatte er sich mehrfach beim Bürgermeister von Kropp und dem Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg über den Umgang der Hartz IV-Behörde beschwert. Großzügig stellte die Optionskommune Schleswig-Flensburg die Übernahme der Umzugkosten in Höhe von 755 Euro, sowie zwei Zugfahrkarten in die Schweiz zu je 96,75 Euro in Aussicht. Zudem hatte sie schon ein Angebot von einem Umzugsunternehmen eingeholt. Inzwischen liegt der Fall beim Sozialgericht, das der Behörde eine Frist von vier Wochen gesetzt hat, den Vorgang zurück zunehmen.
Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum zeigt sich indess entsetzt darüber, "welche grenzenlosen Kompetenzüberschreitungen Behördenmitarbeiter an den Tag legen und dabei einen Verwaltungsakt für sofort vollziehbar erklären." Innerhalb einer Woche sollte der Betroffene das Land verlassen, um einen Job anzunehmen, den es nicht gab. Und das alles, weil ein Verwaltungsakt in Gang gesetzt worden war. Das Erwerbslosen Forum warnte bereits vor einer Ausweitung der Optionskommunen. Nun fühlt sich die Erwerbslosen Initiative bestätigt. Die Optionskommunen "unterliegen kaum einer Fachaufsicht und man hat schon fast das Gefühl, dass diese Kommunen sich einem rechtfreien Raum geschaffen haben und Bürger Entscheidungen nur mühsam mit Hilfe von Gerichten abwehren können." Die abschließende Frage sei, was wäre passiert, wenn sich Peter S. nicht gerichtlich zur Wehr gesetzt hätte? "Hätte er dann Deutschland verlassen müssen", fragt Martin Behrsing vom Elo-Forum. Als Beweis liegt der sog. Verwaltungsakt der Erwerbslosen-Initiative vor. (*Name geändert, 14.04.2010)
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