Hartz IV Bescheide immer widersprechen
Wie berichtet, ruft die Bürgerbeauftragte aus Schleswig-Holtstein, Birgit Wille-Handels, dazu auf, bei Bewilligungsbescheiden darauf zu achten, dass dieser mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen ist. Hintergrund dieser Empfehlung ist das laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu den Hartz IV Regelsätzen. Mit einem Urteil wird zum ersten Quartal 2010 gerechnet. Urteilt das Bundesverfassungsgericht im Sinne der drei Kläger, könnten ALG II Bezieher auf eine Nachzahlung drängen.
Die Linke in Nordfriesland weist darauf hin, dass Widersprüche oder (nach Ablauf der Widerspruchsfrist) Überprüfungsanträge keinesfalls schaden können. Denn auch Vorläufigkeitsvermerke sind keinesfalls eindeutig. Darauf hat die Partei "Die Linke" die Bürgerbeauftragte auch schon per Mail aufmerksam gemacht.
Der Kreis Nordfriesland hat bereits auf die eingegangen Überprüfungsanträge und Widersprüche reagiert. So schreibt der Kreis Nordfriesland unter „Wichtige Hinweise“ in seinen Hartz IV Bescheiden:
"Der Kreis Nordfriesland als Träger der Leistung sichert zu, dass der vorliegende Bescheid für den Fall, dass sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine neue Rechtslage ergibt, die für Sie oder Ihre Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft die Bewilligung einer höheren Leistung zur Folge hätte, dementsprechend geändert wird. Die Änderung zu Ihren Gunsten wird in diesem Fall von Amts wegen vorgenommen; ein Widerspruch, der sich allein auf die vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige oben genannte Rechtsfrage bezieht, ist damit nicht erforderlich."
Hier fehlen jedoch sämtliche relevanten Angaben. Einzig die Zusage ist vorhanden, dass Änderungen für den aktuellen Bescheid durchgeführt werden. Kein Wort darüber, ob auch ältere Bescheide rückwirkend geändert werden. Kein Hinweis darauf, wie lange rückwirkend diese Änderungen gelten. Was heißt von Amts wegen? Wie lange dauert diese Umstellung? Dazu meint Thomas Repp, bürgerliches Mitglied im Sozialausschuss der Nordfriesischen Kreistagsfraktion der LINKEN: „Wir raten allen betroffenen Menschen unbedingt Überprüfungsanträge zu stellen, beziehungsweise Widerspruch einzulegen. Nur so ist gesichert, dass Ihnen wirklich das zugesprochen werden muss, was Ihnen auch zusteht.“ (30.12.2009, Quelle u.a. PR Sozial)
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