Landesgericht entscheidet, ob kritischer Radiobericht unterbunden wird
01.12.2013
Vor etwa einem Jahr berichtete der Radiosender „Antenne Hessen“ über verschiedene Hartz IV Behörden in Deutschland. Die Journalisten testeten für eine Reportage verschiedene Jobcenter. Eine Behörde stach laut Radiosender „besonders hervor“. Es handelte sich dabei um das Jobcenter in Witzenhausen. Die Radiosender-Moderatoren verfassten zu den Missständen vor Ort einen Pressebericht und es wurden mehrere Sendungen ausgestrahlt.
Doch die getestete Jobcenter-Sachbearbeiterin und die Behörde selbst fühlten sich nun von der Berichterstattung und dem Ergebnis des Tests „in ihrer Würde verletzt“ und erstatten Anzeige gegen den hessischen Radiosender und dessen Geschäftsführer.“ Nun geht es in Runde Zwei vor das Landgericht. Die Behörde sowie deren Mitarbeiterin fordert „Unterlassung und Schmerzensgeld. Doch der Geschäftsführer der Antenne Mediengesellschaft, Fabian Presler, befindet die Klage als „lächerlich“.
Die Klage dürfte ein Eigentor für das Jobcentern sein. Denn die Beiträge über den Jobcenter-Test wurden bis heute insgesamt 14 Millionen mal angeklickt. Eine bereitete Öffentlichkeit unterstützt die Arbeit des Radiosenders und setzt sich für die Pressefreiheit ein. So hielt sogar die Linkspartei eine Montagsdemonstration ab und zahlreiche andere Medien berichteten über das Testergebnis und die anstehende Verhandlung. Auch dürfte die Verteidigung der Pressefreiheit und die juristische Abwehr dem Sender mehr Zuspruch verschaffen, als jede andere „Marketing-Kampagne“.
Der Radiosender bittet nun um Unterstützung. Die Verhandlung findet am 6. Dezember 2013 um 9:15 Uhr vor dem Landgericht Kassel statt (Raum C 023). Da es sich um eine öffentliche Verhandlung handelt, seien Zuschauer erlaubt. (sb)
Bild: sokaeiko / pixelio.de
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