Hartz IV ARGE: Halb gewonnen & ganz frech

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ARGE: Halb gewonnen und ganz frech
Ein Kommentar von Norbert Hermann

Bochum. Knickrig ist die ARGE und streitet gerne um Kleinigkeiten. Hier um sechzig Euro und eine Fallgestaltung, wie sie wohl sehr selten vorkommen wird. Mit den bislang entstandenen Kosten der Angelegenheit könnte wohl über Jahre der anfallende Aufwand abgedeckt werden. Aber schließlich ist Verwaltung auch immer eine „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme” in eigener Sache. Der Sachverhalt: eine Bochumer Schule ermöglicht es ihren SchülerInnen, für 340 Euro an einer Skifreizeit in Tirol teilzunehmen. Eine tolle Sache, ist es doch für viele Kinder die einzige Möglichkeit im Leben, einmal diese wichtige Erfahrung machen zu können. Um die Kosten in Grenzen zu halten, wird der Aufenthalt in Tirol verkürzt, die vorbereitenden Skikurse sollen an zwei Tagen im Sauerland abgehalten. Weil das Wetter nicht mitspielt, wird das in die Skihalle Bottrop verlegt.

Zahlen will die ARGE entsprechend der „Deckelung” der hier als Träger innerhalb der „Arbeitsgemeinschaft” verantwortlichen Stadt Bochum allerdings nur 260 Euro. Eine Deckelung ist aber überhaupt nicht zulässig. Es muss gezahlt werden, was anfällt, solange die (mehrtägige) Klassenfahrt im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen stattfindet. Zu den Kosten einer Klassenfahrt gehört auch jeglicher Aufwand, der in Zusammenhang mit einer solchen Fahrt entsteht und ohne den eine Teilnahme nicht möglich wäre: In diesem Fall wären das auch beispielsweise Teile der Skikleidung, die üblicherweise nicht ausleihbar sind – und die Teilnahme an den vorbereitenden Skikursen. Ob das hier zutrifft, wird nach der Entscheidung des BSG (1), das Landessozialgericht in Essen neu zu entscheiden haben.

Und hier frohlockt die ARGE: mit stolzgeschwellter Brust verkündet sie auf ihrer Homepage, das BSG habe eine “hohe Hürde” gesetzt: Es „müsste zum Beispiel auch ein krankheitsbedingtes Fehlen an einem solchen Vorbereitungskurs zum Ausschluss von der Klassenfahrt führen”. Abgesehen davon dass eine solche Entscheidung der Schule sicherlich vom Einzelfall abhängt und u.a. ggf. bereits bestehende Kenntnisse des Skilaufens zu berücksichtigen wären, ist es doch vordringliche Aufgabe einer Grundsicherungsbehörde, für die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen, insbesondere der Kinder, Sorge zu tragen und nicht diese zu behindern.

Die Stadt Bochum ist aufgefordert, hier wie in anderen Fällen Vorkehrungen für vernünftige sachgerechte Lösungen zu finden. Aber Bochum ist arm. Arm wie eine Kirchenmaus. Und weniger anständig. (NH, 31.03.2010)