Hartz IV Antrag ohne Ausweis

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Recht auf Erlass von Gebühren für Personalausweise: Nicht jeder kann sich teure Ausweispapiere leisten
Es ist kein Einzelfall, dass Menschen, die Hartz IV beantragen müssen, aber keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass haben, vom Jobcenter abgewiesen werden. Dabei passiert es nicht selten, dass für die Beantragung bzw. Verlängerung eines solchen Identitätsnachweises nicht genug Geld vorhanden ist, immerhin kostet ein für 10 Jahre gültiger Personalausweis seit bundesweit für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro (§ 1 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis, kurz: PauswGebV) und für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro. Ein vorläufiger Ausweis ist zwar etwas günstiger, dennoch fallen auch hier immerhin 10 Euro an, hinzu kommen die Kosten für entsprechende Fotos.

Gesetz regelt Recht auf Übernahme von Kosten
Doch auch in diesem Fall besteht prinzipiell kein Grund zur Sorge, denn nach § 1 Abs. 6 der PauswGebV kann „die Gebühr [.] ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.“ Das gleich gilt im Falle von Reisepässen: Dieser kostet beispielsweise für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 59 Euro (§ 15 PassV) – hier kann jedoch nach § 17 PassV „Die Gebühr [.] ermäßigt oder von ihrer Erhebung [.] abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühren schuldet, bedürftig ist.“

Berliner Sozialgericht beschließt Recht auf Darlehen
Trotz dieser Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, stellt sich natürlich die Frage, wie Betroffene ihre Bedürftigkeit nachweisen können, wenn es in der Praxis immer wieder vorkommt, dass der Antrag auf Hartz IV ohne Ausweis gar nicht erst angenommen wird – dementsprechend besteht laut dem Sozialgericht Berlin nach seinem Beschluss Az.: S 149 AS 30511/12 eine weitere Möglichkeit für Betroffene: Denn da einem betroffenen Antragssteller in einer solchen Situation Unterstützung zusteht, kann über eine einstweiligen Anordnung ein Darlehen in Höhe der Kosten für die Antragstellung eines vorläufigen Personalausweises beantragt werden – hierfür ist es jedoch notwendig, dass der Betroffene glaubhaft vermittelt, dass er die Kosten in Höhe von 10 Euro nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. (nr)

Bild: RainerSturm / pixelio.de

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