Mehr Rente aber weniger als 30 Prozent nehmen es nur in Anspruch

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Die Anzahl der Menschen in Deutschland, die Grundsicherung im Alter beziehen, ist auf ein historisches Hoch gestiegen. Nach aktuellen Daten beziehen rund 690.000 Rentnerinnen und Rentner diese staatliche Zusatzleistung.

Trotz dieser Zahlen beantragen viele Berechtigte die Unterstützung nicht, was eine Analyse der Hintergründe und Anforderungen notwendig macht.

Anspruch auf Grundsicherung im Alter: Kriterien und Berechnungsgrundlagen

Grundsicherung im Alter ist für Rentner vorgesehen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, in Deutschland leben und deren Einkommen sowie Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Ein durchschnittliches Einkommen unter 1.015 Euro im Monat kann ein Indiz dafür sein, dass Anspruch auf diese Leistung besteht.

Neben der Altersrente werden auch andere Einkünfte und die Verhältnisse eines Lebenspartners berücksichtigt. Auch Erwerbsminderungsrentner mit unbefristeter Rente können berechtigt sein.

Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich am individuellen Bedarf. Im Jahr 2026 beträgt der Regelsatz für Alleinstehende 563 Euro pro Monat, während Paare 506 Euro je Person erhalten.

Ebenso übernimmt das Sozialamt Kosten für Unterkunft und Heizung, solange diese als angemessen gelten. Orientierung bieten dabei die jeweiligen Mietspiegel.

Warum viele auf die Beantragung verzichten

Obwohl die Zahl der Empfänger von Grundsicherung stetig steigt, gibt es Hinweise darauf, dass 70 Prozent der Berechtigten keinen Antrag stellen. Wesentliche Gründe dafür sind:

  1. Unwissenheit: Viele Rentner wissen nicht, dass sie anspruchsberechtigt sind.
  2. Angst vor Rückzahlung: Falsche Annahmen, dass Angehörige die Leistungen zurückerstatten müssen, schrecken ab.
  3. Schamgefühl: Der Gang zum Amt und die Offenlegung persönlicher Verhältnisse empfinden viele als entwürdigend.
  4. Komplexe Verfahren: Die Beantragung ist oft mit erheblichem Aufwand und einer detaillierten Prüfung von Einkommen, Vermögen und Wohnkosten verbunden. Dies wird von vielen als invasive Bürokratie wahrgenommen.

Diese Barrieren führen dazu, dass Anspruchsberechtigte auf die ihnen zustehenden Leistungen verzichten und stattdessen mit finanziellen Engpässen leben.

Beantragung der Grundsicherung: Zuständigkeiten und Verfahren

Die Grundsicherung im Alter wird über die Sozialämter beantragt. Die Rentenversicherungsträger sind gesetzlich verpflichtet, über die Voraussetzungen zu informieren und Anträge entgegenzunehmen. Diese werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Die Bewilligung erfolgt in der Regel für ein Jahr. Bei einer stabilen finanziellen Situation können längere Bewilligungszeiträume gewährt werden. Antragstellende müssen ihre persönlichen Verhältnisse offenlegen. Dazu gehören:

Angaben zu Einkommen, Ersparnissen und Sachwerten
Nachweise über Wohnverhältnisse und Lebensgemeinschaften

Ein Schonvermögen von 10.000 Euro bleibt unberührt. Der Schutz vor einer Veräußerung betrifft auch selbst genutzte Eigentumswohnungen, sofern diese als angemessen gelten.

Wohnungskosten und Angemessenheit: Regelungen zur Unterkunft

Neben dem Regelsatz deckt die Grundsicherung Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern diese den lokalen Standards entsprechen. Für eine Einzelperson gelten in der Regel 45 bis 50 Quadratmeter Wohnfläche als angemessen, für Paare 60 Quadratmeter. Die Übernahme basiert auf den ortsüblichen Mietspiegeln.

Wichtig ist, dass selbst genutzte, angemessene Eigentumswohnungen nicht veräußert werden müssen. Diese Regelung schützt Betroffene vor dem Verlust ihres Zuhauses.

VdK und Reformvorschläge: Vereinfachung durch Automatisierung

Der Sozialverband VdK setzt sich dafür ein, dass Sozialleistungen wie die Grundsicherung automatisiert ausgezahlt werden. VdK-Präsidentin Verena Bentele betont, dass eine negative Einkommenssteuer Antragsverfahren überflüssig machen könnte. Bis dahin sollten Anträge kürzer und verständlicher gestaltet werden, um die Hürden für Betroffene zu reduzieren.

Weiterhin verweist der VdK darauf, dass auch andere Sozialleistungen wie Wohngeld oft nicht in Anspruch genommen werden. Die Reform des Wohngelds hat die Zahl der Berechtigten zwar erhöht, dennoch bleiben Beantragung und Bearbeitung kompliziert und zeitaufwendig.

Gesellschaftliche Stigmatisierung und Altersarmut

Empfänger von Sozialleistungen wie der Grundsicherung werden häufig gesellschaftlich stigmatisiert. Besonders ältere Menschen, die ein arbeitsreiches Leben hinter sich haben, empfinden es als persönliche Niederlage, auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein.

Die anhaltenden Diskussionen über das Bürgergeld verstärken diese Wahrnehmung und schüren Vorurteile gegenüber Leistungsbeziehern.

Die Realität zeigt jedoch, dass Altersarmut zunehmend verbreitet ist und selbst Jahrzehnte harter Arbeit nicht ausreichen, um im Alter finanziell abgesichert zu sein.

Die Kombination aus schwindenden Rentenansprüchen und steigenden Lebenshaltungskosten verschärft die Problematik weiter.