Arbeitsunfähig durch Krankheit – Was bleibt? Harzt IV!
(24.08.2010) Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit erhalten die Betroffenen lediglich eine Erwerbsminderungsrente, die kaum höher liegen als die Hartz IV Regelsätze. Dies ist „ungerecht“ so der Rentenexperte vom DGB, Ingo Nürnberger, im Gespräch mit der Südwest Presse.
Bei Krankheiten die nicht mehr als 3 Stunden Arbeit am Tag zulassen, erhalten die Betroffenen die volle Erwerbsminderungsrente, sollten noch zwischen drei und sechs Stunden Arbeit möglich sein, besteht der Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Der volle Satz beträgt nach Aussage des Experten durchschnittlich ca. 640,- Euro, was in etwa dem Niveau des ALG-II entspricht. Wobei z. B. Männer im Schnitt 140,- Euro weniger Erwerbsminderungsrente erhalten als noch vor 10 Jahren.
Zudem müssen seit dem Jahr 2000 Personen die wegen Krankheit früher aus dem Berufsleben ausscheiden erhebliche Kürzungen ihrer Ansprüche hinnehmen. So erhalten z. B. Personen die noch vor dem 60. Lebensjahr ausscheiden 10,8 Prozent weniger Rente und wer zwischen 60 und 63 die Arbeit niederlegt, muss Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent je Monat akzeptieren. Dies ist nach Aussage des Rentenexperten vom DGB exakt genau soviel wie bei Personen die freiwillig früher aufhören zu arbeiten. Ein für Ingo Nürnberg nicht zu akzeptierender Zustand, denn während Altersrente freiwillig ist, haben Kranke nicht die Wahl weiterhin berufstätig zu bleiben.
Zudem ist insbesondere in Berufsgruppen mit anstrengender körperlicher Arbeit ein krankheitsbedingtes Ausscheiden aus dem Berufsleben vor dem Erreichen des regulären Rentenalters relativ verbreitet. So halten die wenigsten Bauarbeiter (die meisten starten im Alter von 16 Jahren in den Beruf) bis 65 in ihrem gelernten Beruf durch und müssen daher im Zweifelsfall erhebliche Kürzung ihrer ohnehin meist bescheidenen Rentenansprüche akzeptieren. (sb)
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