Nach dem was die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" am 23.02.2008 unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen berichtete, werden ALG II Empfänger ab dem 01.01.2009 in der Wahl ihrer Krankenkasse, oder bei der medizinischen Versorgung, stark eingeschränkt sein. Denn Frau Merkel & Co. sind fest entschlossen, den – wie Experten bemängeln – vollkommen unausgegorenen Gesundheitsfond zum 01.01.2009 durchprügeln, koste es was es wolle – auch gesetzlich- und verfassungsmäßig garantierte Rechte, wie das Recht auf freie Krankenkassenwahl.
Da mit dem Gesundheitsfond die Kassen aus dem großen Topf nur noch eine Pauschale erhalten, dürfen diese, wenn sie damit nicht ausreichen, Zusatzbeiträge bei den Versicherten erheben. Diese dürfen bis zu 1% des Jahresbruttoeinkommens des Versicherten betragen, wobei die Kassen hier erst eine Prüfung der Einkommenssituation des Versicherten vornehmen muss, wenn dessen Zusatzbeitrag mehr als 8,00 Euro/Monat = 96,00 Euro/Jahr beträgt.
Zum Vergleich: bei ALG II Empfängern liegt die 2% Belastungsgrenze für Zuzahlungen zu med. Leistungen bei derzeit 83,28 Euro/Jahr, chronisch Kranke zahlen 1% = 41,64 Euro/Jahr.
Der prüfungsfreie Zusatzbeitrag liegt also höher als die Belastungsgrenze für ALG II Empfänger, was für diese eine Verdoppelung, für chronisch Kranke sogar eine Verdreifachung ihrer Eigenleistungen für med. Versorgung bedeutet, da dieser Zusatzbeitrag nicht vom Leistungsträger übernommen wird. Da sie diesen unmöglich auch noch aus ihrem ALG II zusätzlich zahlen können, sind sie gezwungen, sich eine Kasse zu suchen, welche diesen Zusatzbeitrag nicht erhebt.
Das dürfte zwangsläufig zur Folge haben, dass sich alle ALG II Empfänger demnächst in ein oder zwei Krankenkassen konzentrieren oder dass, als Ersatz für den Zusatzbeitrag, die medizinischen Leistungen für ALG II Empfänger drastisch gekürzt werden, weil die Kassen sich diese Versicherten sonst nicht mehr leisten können. Nicht ausgeschlossen werden kann auch, dass einige Kassen gezielt Zusatzbeiträge erheben werden, um ihren Versichertenbestand von ALG II Empfängern zu "reinigen".
Was aber passiert, wenn alle Krankenkassen diesen prüfungsfreien Zusatzbetrag von 8 Euro/Monat verlangen?
Dazu schweigt die Bundesregierung. Auf den Punkt gebracht heist das wohl dann: ALG II Empfänger müssen früher sterben, weil sie sich bestimmte medizinische Leistungen, oder eine Kasse, welche diese anbietet, nicht leisten können.
Ein weiterer drastischer Schritt zur 2-Klassen Medizin. (25.02.2008)
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