Die Strompreise steigen stark ab 2024 – dann noch weniger Bürgergeld

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Die Preise für Strom steigen voraussichtlich 2024 deutlich an. Kundinnen  und Kunden müssen bis zu zehn Prozent Mehrkosten erwarten, regional sogar bis zu 20 Prozent. 2023 fielen die Kosten zuletzt, doch jetzt prognostizieren Sachverständige, dass die Strompreise sich im nächsten Jahr erhöhen. Der Grund dafür ist besonders das Auslaufen der Strompreispremse.

Warum steigen derzeit die Strompreise?

Der Grund für den derzeitigen Anstieg der Strompreise sind die höheren Handelspreise für Erdgas im August. Diese erhöhte sich an der Börse in Amsterdam von zeitweise 25 Euro pro Megawattstunde auf nahezu 45 Euro je Megawattstunde. Im September 2023 lagen sie bei rund 36,20 Euro.

2022 stiegen die bereits zuvor von Jahr zu Jahr höher werden Preise für Strom und Gas auf einen Rekordwert. Der Grund dafür war der Überfall Russlands auf die Ukraine. Diese hohen Strompreise feuerten die Inflation in Deutschland an.

Inflation und Mehrkosten

Die Inflation wiederum verteuert den Ausbau der Erneuerbaren Energien, und auch diese wurden in der Folge teurer. Hinzu kamen stark gestiegene Zinsen beim Bau von Energieanlagen, was Mehrkosten verursachte. Indessen steigen die Preise 2022 zwar besonders, doch sie nahmen bereits in den Vorjahren zu.

Die Strompreisbremse läuft aus

Wesentlicher Grund, warum die Strompreise 2024 deutlich steigen werden ist das Ablaufen der Strom- und Gaspreisebremse.

Diese hatte die Bundesregierung eingeführt, um die Härten durch die starken Erhöhungen nach Russlands Angriffskrieg in der Ukraine zu lindern. Der Staat begrenzt mit dieser Bremse die Kosten für einen Basis-Verbrauch an Energie.

Wird dieser überschritten, gelten die aktuellen Marktpreise. Diese Strompreisbremse, die Verbraucher:innen entlastet, wurde am 1. März 2023 eingeführt, gilt rückwirkend ab Januar 2023 und läuft am 30. April 2024 aus.

Danach zahlen Verbraucher, die von der Bremse profitieren, wieder den ungedeckelten aktuellen Marpktpreis, und dieser steigt auch noch.

Viele Betroffene kennen nicht ihren Tarif ohne Preisbremse

Einer Umfrage zufolge kennen 36 Prozent derjenigen, für die die Strompreisbremse gilt, den Tarif ohne die Preisbremse nicht, während 61 Prozent Bescheid wissen, wie der Tarif ohne staatliche Unterstützung aussähe.

Die Strompreisbremse deckelt den Arbeitspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde.

Zehn bis 20 Prozent Mehrkosten

Laut dem Vergleichsportal Check24 steigen die Strompreise im Schnitt in Deutschland 2024 um rund zehn Prozent. Dies ließe sich an den ersten Veröffentlichungen der Netzbetreiber ablesen.

Regional gibt es dabei aber große Unterschiede. So kündigt ein bayerischer Netzbetreiber eine Preissteigerung um 19 Prozent an.

Die Netzentgelte in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern würden hingegen sogar sinken. Das sieht auf den ersten Blick besser aus, als es ist, denn die dortigen Tarife sind um einiges höher als in Bayern und bleiben das auch.

Wie valide sind die Prognosen?

Check24 gibt an, es gebe Zahlen für die Netznutzungsentgelte 2024 zwar erst in der Hälfte der Postleitgebiete in Deutschland. Die Tendenz sei aber klar, und sie ginge deutlich nach oben.

Zwar sollen die Bürgergeld-Regelleistungen ab 2024 angespasst werden, allerdings sind die voraussichtlich steigenden Strompreise nicht mit in die Berechnung geflossen. Denn der Strom muss von den Bürgergeldleistungen gezahlt werden und wird nicht gesondert vom Jobcenter gezahlt:

Regelbedarfsanteile für Strom

Im Regelbedarf sind aktuell für Strom enthalten:

  • Alleinstehende: 40,73€
  • Mit Partner: 36,63€
  • 18-24 im Haushalt der Eltern: 32,60€#
  • 14-17J: 21,32€
  • 6-13J: 15,43€
  • 0-5J: 8,99€

Anhand des Regelbedarfsanteils Strom wird deutlich, dass die Regelleistungen bereits heute nicht ausreichen, um die Stromkosten zu decken. Stattdessen müssen Bürgergeldbezieher z.B. bei anderen Positionen wie Ernährung oder Kleidung sparen, um den Strom bezahlen zu können. Doch wie kommt es zu dieser Unterdeckung?

Bürgergeld-Beziehende selbst als Referenzgruppe

Bei der Berechnung des Bedarfs werden die Bürgergeld-Beziehenden selbst in die Referenzgruppe einbezogen. Dadurch kann der Bedarf noch weiter nach unten gedrückt werden. So wird zum Beispiel das Einkommen von “Aufstockern” in die Berechnung einbezogen. Das sind Betroffene, die trotz Erwerbstätigkeit mit dem Bürgergeld aufstocken müssen, weil sie sonst unter das Existenzminimum fallen würden.

Ebenso werden alle Personengruppen in die Methodik einbezogen, die eigentlich einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, aber aus Scham oder Unwissenheit keinen Antrag stellen. Die Zahl der Betroffenen, die eigentlich einen Anspruch geltend machen könnten, wird auf einige Hunderttausend geschätzt.