Kommt die neue Lohnsteuer für die Rente? Expertenkommission prüft Reformvorschläge
Die Diskussion über eine mögliche neue “Lohnsteuer für die Rente” nimmt Fahrt auf, während eine Expertenkommission des Bundesfinanzministeriums sich mit der Vereinfachung der Einkommenssteuer auseinandersetzt.
In einem Beitrag der Zeitung “Welt am Sonntag” wird auf die ersten Schritte dieser Debatte hingewiesen. Der Handlungsdruck, das Steuerrecht zu modernisieren und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen, ist enorm, wie Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel betont.
Die Expertenkommission: Praxisnahe Ansätze zur Steuerreform
Am 12. Oktober 2023 traf sich erstmals die vom Bundesfinanzministerium eingesetzte Expertenkommission “Bürgernahe Einkommenssteuer”. Diese Kommission besteht aus 13 Steuerfachleuten, die von Universitäten, der Steuergewerkschaft, dem Steuerberaterverband, dem Steuerzahlerbund sowie aus Wirtschaftsverbänden und Dienstleistern wie DATEV stammen.
Diese Mischung aus theoretischem Wissen und praktischer Erfahrung könnte tatsächlich konkrete und realistische Vorschläge für eine modernisierte Einkommensteuer hervorbringen.
Neue “Lohnsteuer” für gesetzliche Renten: Ein Reformansatz
Eine der kontroversen Ideen, die bereits in den Raum geworfen wurde, ist die Einführung einer neuen “Lohnsteuer” auf die gesetzliche Rente. Aktuell werden Renten von Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung entweder netto oder in einigen Fällen auch brutto ausbezahlt – immer ohne Steuerabzug im Gegensatz zum Arbeitnehmerlohn.
Das Bundesfinanzministerium erhofft sich von dieser Reformvorschlägen, vor allem für drei Gruppen von Steuerzahlern: Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler sowie Rentner. Besonders für die rund 6 Millionen Rentner, deren zu versteuerndes Einkommen den geltenden Grundfreibetrag überschreitet, könnte es zu einer Vereinfachung kommen, sofern die gesetzliche Rente ihre einzige Einkommensquelle ist.
Steuervereinfachung und Entlastung für Rentner
Diese Reform könnte in Form einer Quellenbesteuerung auf die Rente realisiert werden. Dies bedeutet, dass Steuern unmittelbar von der Rentenauszahlung abgezogen werden, wodurch Rentner die Nettorente nach Steuern erhalten.
Dieser Vorschlag stammt vom Gewerkschaftschef der Deutschen Steuergewerkschaft, Köbler, der die dringende Notwendigkeit für diese Veränderung betont, da Finanzämter und Steuerberater immer weniger Personal haben und mit der aktuellen Arbeit überfordert sind.
Aber was bringt die Reform für Rentner?
Im Gegenzug zur neuen Quellenbesteuerung könnte die Pflicht zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung entfallen, sofern die gesetzliche Rente die einzige Einkommensquelle ist.
Dies könnte die bürokratische Belastung für Rentner reduzieren. Aufgrund der Komplexität des Rentensystems und der Vielfalt der Einkommenssituationen vieler Rentnerinnen und Rentner werden allerdings weiterhin viele offene Fragen bleiben.
Die Diskussion über die mögliche Einführung einer neuen “Lohnsteuer für die Rente” ist allerdings noch im Anfangsstadium. Die Expertenkommission wird in den kommenden Monaten einige Vorschläge ausarbeiten und der Gesetzgeber wird dann entscheiden, wie die Reform umgesetzt wird.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors