Als 2023 das Bürgergeld Hartz IV ablöste, wurden auch die Regelleistungen um 53 Euro erhöht. Die Erhöhung hatte in den Medien für Aufsehen gesorgt. Vor allem konservative Kreise kritisierten, dass die Erhöhung dazu führe, dass noch mehr Menschen lieber Bürgergeld beziehen würden, als sich einen Job zu suchen. Sozialverbände fordern dagegen eine Anhebung der Regelleistungen auf 725 Euro. Denn die Realität der Leistungsbezieher sieht anders aus.
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Regelsatz-Erhöhung war nur Anpassung aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten
Eine Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hatte die Höhe der Regelleistungen untersucht. Die Analyse kam zu dem Ergebnis, dass die umgesetzte Erhöhung bei weitem nicht ausreicht, um wirksam vor Armut zu schützen.
Die im Januar umgesetzte Erhöhung der Regelsätze sei “keine echte Verbesserung des Lebensstandards, sondern lediglich eine Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten der letzten 12 Monate”, heißt es in dem Gutachten.
Die Experten kritisieren insbesondere die Berechnungsmethode der Bundesregierung. Trotz einer neuen Fortschreibungsmethode sei diese nicht geeignet, das soziokulturelle Existenzminimum verfassungsrechtlich abzusichern.
Doch wie kommt der Paritätische zu diesen Ergebnissen? Ein entscheidender Unterschied liegt in der Wahl der Referenzgruppe für die Berechnung der Bürgergeld-Regelsätze.
Anderer Ansatz der bei den Verbrauchsausgaben
Der Paritätische setzte hier auf eine statistisch besser geeignete Referenzgruppe, was zu einer Anpassung der Berechnungsergebnisse führt. Darüber hinaus wählte der Paritätische einen anderen Ansatz bei den Verbrauchsausgaben. Während die Bundesregierung nicht regelbedarfsrelevante Ausgaben aus der Berechnung herausnimmt, verzichtet der Paritätische darauf.
Dabei hält sich der Paritätische Wohlfahrtsverband insgesamt gesehen an die gesetzlichen Vorgaben. Die Methodik beruht auf einer Mischkalkulation aus Inflation und Lohnentwicklung, wie es der Gesetzgeber vorsieht.
Mit der Einführung des “Bürgergeldes” wurde zwar dieser Ansatz um eine erweiterte Fortschreibung ergänzt, um die aktuelle Teuerung besser zu berücksichtigen. Allerdings zeigt sich schon jetzt, dass diese Anpassungen nicht ausreichen, um die gestiegenen Lebensmittel- und Strompreise vollständig abzudecken.
Unterschiede bei der Berechnung der Regelbedarfe
Die Unterschiede zeigen sich hier in dieser Tabelle:
Regelbedarf | Bürgergeld 2023 | Sozialverband |
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke | 174,25 Euro | 181,60 Euro |
Alkoholische Getränke, Tabak | 0,00 Euro | 24,91 Euro |
Bekleidung, Schuhe | 41,61 Euro | 47,01 Euro |
Wohnen, Energie, Instandhaltung | 42,57 Euro | 2,17 Euro |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 30,59 Euro | 34,56 Euro |
Gesundheitspflege | 19,17 Euro | 34,89 Euro |
Verkehr | 45,04 Euro | 102,66 Euro |
Nachrichtenübermittlung | 44,90 Euro | 47,57 Euro |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 49,00 Euro | 100,09 Euro |
Bildung | 1,81 Euro | 8,13 Euro |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 13,12 Euro | 59,27 Euro |
Weitere Waren und Dienste | 40,01 Euro | 49,92 Euro |
Mitgliedsbeiträge | 0,00 Euro | 6,07 Euro |
Geldspenden | 0,00 Euro | 1,95 Euro |
Gerichtskosten | 0,00 Euro | 0,58 Euro |
Versicherungen (private Haftpflicht, Kfz, Hausrat) | 0,00 Euro | 23,96 Euro |
GESAMT | 502,07 Euro | 725,34 Euro |
Gesamt ohne Strom (40,74 Euro) | 461,33 Euro | 725,34 Euro |
Wie der Tabelle zu entnehmen ist, hat die Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbandes für einzelne Positionen deutlich höhere Beträge ermittelt, die als realitätsnäher von den Experten angesehen werden.
Bildung: Mehr für Wissen und Kultur
Ein kritischer Bereich ist die Bildung. Während die Bundesregierung lediglich 1,81 Euro für Bildungsausgaben im Bürgergeld vorsieht, hält der Paritätische Wohlfahrtsverband 8,13 Euro für angemessen.
Das ist zwar immer noch wenig, bedeutet aber viereinhalb Mal mehr finanziellen Spielraum für Bücher, Lernmaterialien und kulturelle Aktivitäten. Eine solche Erhöhung könnte dazu beitragen, den Zugang zu Bildung für Bedürftige zu verbessern.
Mehr für Verpflegung und soziale Teilhabe
Auch im Bereich der Verpflegungsdienstleistungen weist der Paritätische auf eine erhebliche Diskrepanz hin. Während die Bundesregierung lediglich 13,12 Euro für auswärtige Verpflegung oder Übernachtung vorsieht, schlägt der Verband eine Erhöhung auf 59,27 Euro vor.
Hintergrund dieser Forderung ist die Annahme, dass soziokulturelle Teilhabe mehr bedeutet, als in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Ein angemessener Betrag für Verpflegungsleistungen könnte es den Betroffenen ermöglichen, gelegentlich auswärts zu essen oder sich eine Übernachtung außerhalb der gewohnten Umgebung zu leisten.
Mehr für Beiträge, Versicherungen und Freizeit
Der Paritätische betont auch die Bedeutung von Mitgliedsbeiträgen für die Teilhabe. Während Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten, gibt es für Erwachsene in dieser Hinsicht bisher keine Unterstützung. Die Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen könnte Menschen mit geringem Einkommen mehr Teilhabemöglichkeiten eröffnen.
Auch das Thema Versicherungen rückt in den Fokus. Der Verband plädiert dafür, im Regelsatz des Bürgergeldes knapp 24 Euro für Versicherungen vorzusehen, da viele Bedürftige hohe Zuzahlungen für Medikamente, Pflege- und Hilfsmittel leisten müssen. Dieser Ansatz steht im Gegensatz zur bisherigen Regelung, bei der Versicherungen lediglich als Freibetrag beim Einkommen berücksichtigt werden.
Mehr Ausgaben für Gesundheitsvorsorge und Hygieneartikel
Ein weiterer kritischer Bereich ist die Gesundheitsversorgung. Der Paritätische verweist auf die hohen Zuzahlungen, die viele Betroffene für Medikamente und Pflege leisten müssen.
Kampagnen wie #IchBinArmutsbetroffen unterstreichen die Notwendigkeit einer angemessenen finanziellen Unterstützung in diesem Bereich. Auch die Nachfrage nach kostenlosen Hygieneartikeln für Frauen in öffentlichen Gebäuden wird als Indiz dafür gewertet, dass der aktuelle Regelsatz für Gesundheitsversorgung nicht ausreichend bemessen ist.
Weniger für Strom: Stattdessen tatsächlichen Wohnkosten
Auffällig in der Übersicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ist die deutliche Reduzierung der Energiekosten.
Dies ist auf die Überlegung zurückzuführen, Strom nicht mehr im Regelsatz zu berücksichtigen, sondern stattdessen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Diese Idee wird schon länger diskutiert, hat aber durch die stetig steigenden Energiekosten an Brisanz gewonnen.
Unterdeckung wegen Stromkosten
Würde man aus dem derzeitigen Regelsatz von 502 Euro für einen Alleinstehenden die Stromkosten herausrechnen, blieben nur noch knapp 461 Euro übrig. Angesichts stetig steigender Lebenshaltungskosten ist dieser Betrag äußerst knapp bemessen und erscheint für ein menschenwürdiges Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wenig realistisch.
Höhere Inflation als zu Zeiten der Studie
Die Informationsseite “hartziv.org” geht noch einen Schritt weiter. Sie weist zu Recht darauf hin, dass die Studie des Paritätischen Gesamtverbandes aus dem Jahr 2022 stammt und damit nahezu veraltet ist.
Aufgrund der Inflation, vor allem im Lebensmittelbereich, müsste der Regelsatz bei 806 Euro liegen. Und würde man so kritische Punkte wie „alkoholische Getränke und Tabak“ (ca. 25 Euro) herausrechnen, weil sie weitere Vorurteile schüren, käme man immer noch auf einen Betrag von 781 Euro.
Die Regelleistungen im Jahre 2024
Die Bundesregierung greift jedoch die Forderung und Berechnung der Forschungsstelle des Sozialverbandes nicht auf, sondern bleibt bei der bisherigen Berechnungsformel. Würde diese nun zugrunde gelegt, würden die Regelleistungen im Jahr 2024 um etwa 6 bis 8 Prozent steigen. Im Ergebnis hieße dies ab dem 1. Januar 2024:
- Bürgergeld-Regelsatz für einen erwachsenen Alleinstehenden 537 Euro (100%)
- Bürgergeld-Regelsatz für erwachsene Partner 483 Euro (90%)
- Bürgergeld-Regelsatz für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft 18-24 Jahren 430 Euro (80%)
- Bürgergeld-Regelsatz für Kinder von 14-17 Jahren 456 Euro (85%)
- Bürgergeld-Regelsatz für Kinder von 6-13 Jahren 375 Euro (70%)
- Bürgergeld-Regelsatz für Kinder bis 5 Jahren 349 Euro (65%)
Steht die konkrete Höhe schon fest?
Ob die Regelleistungen tatsächlich so ansteigen, wie es der Existenzminimumbericht prognostiziert, ist letztlich auch eine politische Entscheidung. Eine konkrete und abschließende Festlegung der Regelleistungen im Bürgergeld, in der Grundsicherung und in der Sozialhilfe steht daher noch aus. Es gilt aber als sehr wahrscheinlich, dass die Regelsätze in etwa so steigen werden.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.