Rente frühestens mit 63 möglich

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Laut der Deutschen Rentenversicherung ist eine vorgezogene Altersrente erst ab 63 Jahren möglich. Dafür müssen den Betroffenen 35 Jahre Arbeitsjahre für die Rente anerkannt sein, und die vorgezogene Rente bedeutet Abschläge – also weniger Geld. Dabei gibt es keine Sonderrechte für Geflüchtete, wie bisweilen behauptet wird.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Menschen mit schweren Behinderungen können bereits zwei Jahre vor Nicht-Schwerbehinderten in Rente gehen, ohne Abzüge hinnehmen zu müssen.

Wie viele sind betroffen?

In Deutschland haben circa 8 Millionen Menschen eine anerkannte Schwerbehinderung. Von diesen gehen derzeit um die 1, 1 Millionen einer Erwerbstätigkeit nach, so die Bundesagentur für Arbeit. Diese Erwerbstätigen mit Schwerbehinderten können im Alter die Altersrente für Schwerbehinderte beziehen. Damit können die Betroffenen vor der allgemeinen Regelaltersgrenze in Rente gehen.

Was ist die Voraussetzung für eine vorzeitige Altersrente mit Schwerbehinderung?

Um diese vorzeitige Rente in Anspruch nehmen zu können, benötigen sie einen Schwerbehindertenausweis, in dem ihre Behinderung und der Grad dieser Behinderung registriert sind. Zuständig dafür sind die Versorgungsämter der jeweiligen Bundesländer.

Eine Altersrente mit Sonderstatus als Schwerbehinderter gibt es nur dann, wenn den Betroffenen zum Zeitpunkt des Rentenantrags erstens einen Grad der Behinderung von 50 anerkannt ist, und sie zweitens 35 oder mehr Jahre in die Rentenkasse einzahlten.

Vorzeitige Altersrente mit Abschlägen

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann können die Betroffenen zwei Jahre früher in Rente kennen, ohne dafür finanzielle Einbußen in Form von Abschlägen auf sich nehmen zu müssen. Mit Abschlägen können Schwerbehinderte hingegen sogar bis zu fünf Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze in Rente gehen.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Der § 37 SGB VI regelt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Laut diesem Paragrafen haben sie erstens Anspruch auf Altersrente, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und können zweitens die Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn sie das 62. Lebensjahr vollendet haben.

Dürfen schwerbehinderte Menschen mit Altersrente hinzuverdienen?

Wer Altersrente für schwerbehinderte Menschen bezieht, darf – wie auch Altersrentner ohne Behinderung – seit dem 1. Januar 2023 unbegrenzt hinzuverdienen. Zuvor galt eine Grenze des Hinzuverdienstes von 6.300 Euro.

Während und wegen der Corona-Pandemie wurde diese 2021 und 2022 auf 46.060 Euro angehoben – seit 2023 gibt es keine Grenze mehr.

Wo können Sie sich informieren?

Menschen mit Schwerbehinderungen, die arbeiten, können sich schon Jahre zuvor informieren, ob und welche Ansprüche sie auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben. Die Deutsche Rentenversicherung berät unter der Telefonnummer 0800/10-00 48 00. Sie können hier berechnen lassen, ob Sie die notwendige Mindestarbeitszeit nachweisen können und was es für Sie finanziell bedeuten würden, vorzeitig in die Rente zu gehen.

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