Das ändert sich ab Juli bei der Rente, Hartz IV und Mindestlohn

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Ab Juli 2021 wird der Mindestlohn leicht angehoben, die Rente im Osten wird erhöht und bei Hartz IV wird es einen Kindesbonus geben. Die Änderungen im Einzelnen in der Übersicht.

Renten-Erhöhung ab 1. Juli nur im Osten

Die Renten werden in der Regel im Sommer erhöht. Wegen der Corona-Krise fällt die Rentenerhöhung im Westen aus. Im Osten werden die Renten minimal um 0,72 Prozent ab dem 1. Juli erhöht, da die Anpassung an das Westniveau nicht ausgesetzt wird. Bis zum Jahre 2024 soll nämlich die Rentenhöhe an das Westniveau angepasst sein.

Einmaliger Bonus für Familien im Hartz IV oder Wohngeld Bezug

Im August soll eine Einmalzahlung über 100 Euro an Familien mit Kindern gezahlt werden, die in Hartz IV Leben, einen Wohngeldanspruch haben, Kinderzuschlag erhalten oder Asylleistungen beziehen. Ein gesonderter Antrag ist notwendig.

Mit dem Geld sollen von Armut betroffene Kinder Zugang zu Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten erhalten, welche die bisherigen Einschränkungen durch den Lockdown zumindest ein bisschen ausgleichen sollen. Außerdem werden durch die zwei Milliarden Euro des Corona-Aufholpakets Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche gefördert. Der genaue Auszahlungszeitpunkt steht noch nicht fest. Es könnte sein, dass der Bonus bereits Ende Juli auf dem Konto der berechtigten Familien landet.

Mehr Geld für Wohnen in Berlin

Das Jobcenter zahlt angemessene Mietkosten für Hartz IV Bezieher. In Berlin wurde ein neuer Mietspiegel veröffentlicht. Der Senat für Soziales hat daher die Richtwerte angepasst. Singelhaushalte können mit einer Erhöhung von 4,50 EUR (neu 426 Euro) rechnen. Ein Fünf-Personen-Haushalt kann mit einer Erhöhung von zehn Euro, auf 857,82 EUR rechnen.

Leichter Anstieg beim Mindestlohn

Kaum der Rede wert, aber dennoch: Der Mindestlohn steigt ab 1. Juli 2021 um ganze 10 Cent von 9,50 auf 9,60 Euro. Innerhalb von zwei Jahren soll der Mindestlohn bis Ende 2022 auf 10,45 EUR angehoben sein. Umgerechnet auf Mini-Jobs bedeutet das eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 11,2 Stunden. Minijobs sind Beschäftigungsverhältnisse außerhalb der Sozialversicherungspflicht.

Ausgenommen vom Mindestlohn sind nach wie vor Minderjährige, Auszubildende, Ehrenamtliche, Praktikanten und Hartz IV Beziehende in „Maßnahmen“.

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