Crash Kurs in Sachen Hartz IV: Norbert Hermann informiert über die aktuelle Rechtslage und anstehende Änderungen bei Hartz IV
19.01.2011
In Berlin wird weiterhin um die Höhe des Hartz IV-Existenzminimums und den Bildungszugang für Kinder einkommensarmer Eltern gestritten. Zudem soll der Rechtsweg für Betroffene erschwert werden, die Abstrafung durch Sanktionen erleichtert werden, bislang anrechnungsfreie kleine Einkünfte angerechnet werden und bei unverschuldeter Überzahlung in der Vergangenheit sofort aufgerechnet werden können. Für alle verpflichtend soll die sogenannte „Bürgerarbeit“ eingeführt werden.
Darüber wie über die Rechtslage im allgemeinen wie in besonderen Lebenslagen und über Möglichkeiten der Selbstbehauptung und des Rechtsweges (Antrag, Beschwerde, Widerspruch und Klage) informiert nun schon im siebten Jahr ein sechswöchiger Kurs von Volkshochschule und DGB. Der Kurs ist kostenfrei. Beginn ist am Donnerstag, 10. Februar, von 18.00 – 20.30 Uhr im BWZ / Stadtbücherei, Raum 40. Fortsetzung ist jeweils an den folgenden Donnerstagen zur gleichen Zeit. Eine Anmeldung ist erforderlich über Tel. 910-1555.
Folgende Neuerungen sind bereits zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten:
1. Die Arbeitslosenberatung des Ev. Kirchenkreis Bochum in der Brückstr. 46 (Tel.: 35 00 91) und das Wattenscheider Berufsbildungszentrum des SKM werden wieder vom Land NRW gefördert.
2. Die ARGE nennt sich jetzt „Jobcenter“ – zu hoffen ist, dass die Beschäftigungslage sich verbessert und die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen aufhört.
3. Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung muss selbst gezahlt werden, soweit der durchschnittliche Zusatzbeitrag überschritten wird.
4. Der befristete Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld I entfällt ab Jahresbeginn ersatzlos. Die Beiträge zur Rentenversicherung sind ersatzlos gestrichen.
5. Das Elterngeld (bei arbeitslosen ALG II-Beziehenden) wird nun angerechnet, sofern das Elterngeld sich nicht an Hand eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens bemisst. Es können aber u.a. Versicherungsbeiträge vor einer Anrechnung abgesetzt werden. Wer den Bezug des Elterngeldes in 2011 hinein „gestreckt“ hat muss allerdings keine Anrechnung befürchten.
(Norbert Hermann Email: bo-sozialberatung@t-online.de)
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