Bürgergeld: Nachforderung aus Betriebs- oder Heizkostenabrechnung – Wenn das Jobcenter nur teilweise zahlt

Lesedauer 4 Minuten

Kommt mit der Jahresabrechnung eine Nachforderung, entsteht häufig ein typischer Konflikt: Das Jobcenter erkennt zwar etwas an, übernimmt aber nur einen Teil – mit Verweis auf Angemessenheit, fehlende Unterlagen oder die Einordnung als „einmalige“ Kosten.

Entscheidend ist: Nachforderungen aus Betriebs- und Heizkostenabrechnungen sind grundsätzlich Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und werden regelmäßig dem Monat zugeordnet, in dem sie fällig werden.

Was rechtlich dahintersteht: „KdU“ – auch wenn es einmalig ist

§ 22 SGB II erfasst nicht nur die laufenden monatlichen Unterkunfts- und Heizkosten, sondern auch einmalige, unterkunftsbezogene Aufwendungen, wenn sie zur bewohnten Wohnung gehören. Genau hier fallen Nachforderungen aus Jahresabrechnungen typischerweise hinein.

Praktisch bedeutet das: Maßgeblich ist nicht, wann der Verbrauch stattgefunden hat, sondern wann die Nachforderung fällig wird (Zahlungsfrist aus Abrechnung/Anschreiben). In diesem Fälligkeitsmonat wird der Bedarf grundsätzlich berücksichtigt.

Laufend vs. einmalig: Die Abgrenzung, an der viele Bescheide hängen

Laufende Kosten sind die monatliche Grundmiete sowie die laufenden Vorauszahlungen für kalte Betriebskosten und Heizung. Einmalig ist die Nachforderung aus der Jahresabrechnung, weil sie als einzelner Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig wird. Dass sie „einmalig“ ist, macht sie nicht automatisch „nicht übernahmefähig“ – sie bleibt grundsätzlich Unterkunfts- bzw. Heizkostenbedarf.

Warum das Jobcenter oft nur teilweise übernimmt

1) Angemessenheit – getrennt nach Unterkunft und Heizung

Jobcenter prüfen häufig getrennt, ob Unterkunftskosten und Heizkosten angemessen sind. Das führt dazu, dass z. B. die kalten Betriebskosten anerkannt werden, Heizkosten aber nur bis zu einer als angemessen angesehenen Höhe.

2) Nicht übernahmefähige Posten und „falsche Schublade“

Häufiger Ablehnungsgrund ist die Abgrenzung zur Haushaltsenergie: Haushaltsstrom gehört nicht zu § 22 SGB II, sondern zum Regelbedarf. Positionen, die nicht zu Unterkunft/Heizung zählen oder nicht umlagefähig sind, werden deshalb (teilweise) herausgerechnet.

3) Fälligkeit nicht sauber nachgewiesen

Wenn aus der Abrechnung nicht klar hervorgeht, bis wann gezahlt werden muss, oder das Anschreiben fehlt, argumentieren Jobcenter oft, der Bedarf sei nicht eindeutig einem Monat zuzuordnen. Dann entsteht Teilanerkennung oder eine vorläufige Kürzung „bis zur Klärung“.

4) Abrechnung ist nicht prüffähig

Fehlen Abrechnungszeitraum, Verteilerschlüssel, Vorauszahlungen oder Anlagen, wird die Nachforderung als nicht nachvollziehbar bewertet. Das kann bis zur vollständigen Ablehnung reichen – oder zu einer Teilanerkennung nur der unstreitigen Positionen.

5) Sonderfall Umzug/alte Wohnung

Ist Ihr Bürgergeld-Bescheid korrekt?

Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos von Experten prüfen.

Bescheid prüfen

Geht es um eine Nachforderung für eine nicht mehr bewohnte Wohnung, wird besonders häufig gekürzt oder abgelehnt. Hier kommt es stark auf die Konstellation an; Rechtsprechung erkennt unter bestimmten Voraussetzungen auch dann einen Bedarf im Fälligkeitsmonat an.

Fristen, die in der Praxis wirklich zählen

Frist/Termin Bedeutung
Nebenkostenabrechnung: 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Danach sind Nachforderungen des Vermieters grundsätzlich ausgeschlossen, wenn keine Ausnahme greift.
Widerspruch gegen Jobcenter-Bescheid: 1 Monat ab Bekanntgabe Innerhalb dieser Frist muss die Teilablehnung/ablehnende Entscheidung angegriffen werden.
Klage nach Widerspruchsbescheid: 1 Monat ab Bekanntgabe Falls der Widerspruch erfolglos bleibt.
Untätigkeit beim Widerspruch: nach 3 Monaten möglich Wenn über den Widerspruch nicht entschieden wird, kann Untätigkeitsklage relevant werden.

Beleglogik: Welche Unterlagen zusammenpassen müssen

Unterlage Wofür sie gebraucht wird
Vollständige Betriebs- und/oder Heizkostenabrechnung (alle Seiten/Anlagen) Nachweis der Zusammensetzung der Nachforderung, Zeitraum, Verteilerschlüssel, Vorauszahlungen
Anschreiben/Zahlungsaufforderung mit Zahlungsfrist Nachweis der Fälligkeit und Zuordnung zum Fälligkeitsmonat
Mietvertrag und Änderungen der Vorauszahlungen/Abschläge Plausibilisierung, welche Zahlungen geschuldet waren
Nachweise über geleistete Vorauszahlungen (Kontoauszüge/Mietkonto) Abgleich mit der Abrechnung, Vermeidung von „Doppelfehlern“
Bei Heizkosten: gesonderte Heizkostenabrechnung/Wärmeliefervertrag (falls vorhanden) Trennung Heizung vs. Haushaltsenergie, Nachvollziehbarkeit der Heizkosten
Eingangsnachweis beim Jobcenter (Upload-Bestätigung, Faxbericht, Empfangsstempel) Absicherung, dass Antrag/Unterlagen fristwahrend vorlagen

Rechenbeispiel: So entsteht „Teilübernahme“ – und so wird sie angreifbar

Eine Abrechnung weist 480 € Nachforderung aus, davon 180 € kalte Betriebskosten und 300 € Heizkosten. Das Jobcenter übernimmt 180 € vollständig, erkennt bei den Heizkosten aber nur 200 € an und kürzt 100 € mit Verweis auf „Unangemessenheit“.

In solchen Fällen entscheidet der Streit fast nie am Begriff „einmalig“, sondern daran, ob die Heizkostenbewertung tragfähig begründet ist und ob die Trennung der Positionen sauber vorgenommen wurde.

Vorgehen bei Teilübernahme: Was in der Begründung sitzen muss

Wenn das Jobcenter nur teilweise zahlt, ist eine saubere Linie hilfreich: Erst wird die Fälligkeit und Zuordnung zum Monat gesichert (Zahlungsfrist), dann die Einordnung als Unterkunft/Heizung, anschließend wird die konkrete Kürzungslogik zerlegt.

In vielen Fällen ist bereits die Begründung im Bescheid zu dünn: Es wird pauschal auf „Angemessenheit“ verwiesen, ohne nachvollziehbare Berechnung oder ohne differenzierte Trennung zwischen Unterkunft und Heizung.

Parallel muss der Zeitdruck gegenüber dem Vermieter geklärt werden. Wenn die Nachforderung kurzfristig fällig ist, kann neben dem Widerspruch auch vorläufiger Rechtsschutz in Betracht kommen, damit keine Kündigungs- oder Mahnspirale entsteht.

Guthaben statt Nachforderung: Warum das Jobcenter dann oft sofort verrechnet

Ergibt die Jahresabrechnung ein Guthaben, mindert es die Kosten der Unterkunft und Heizung grundsätzlich nach dem Monat der Gutschrift/Rückzahlung (und wird nicht wie normales Einkommen verteilt).

FAQ

Zählt die Nachforderung als „einmaliger Bedarf“?
Sie ist einmalig fällig, bleibt aber grundsätzlich Bedarf für Unterkunft/Heizung nach § 22 SGB II.

Welcher Monat ist entscheidend?
Regelmäßig der Monat der Fälligkeit (Zahlungsfrist aus Abrechnung/Anschreiben).

Darf das Jobcenter die Nachforderung auf mehrere Monate verteilen?
Streit entsteht häufig genau dort; entscheidend ist die rechtliche Zuordnung zum Fälligkeitsmonat.

Was ist, wenn in der Abrechnung auch Strom auftaucht?
Haushaltsstrom gehört in der Regel nicht zu den Unterkunfts- und Heizkosten; das kann Kürzungen erklären.

Wie lange ist Widerspruch möglich?
In der Regel ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.

Was, wenn das Jobcenter auf den Widerspruch nicht reagiert?
Dann kann nach drei Monaten Untätigkeit prozessual relevant werden.

Quellenverweis

  • § 22 SGB II (Bedarfe für Unterkunft und Heizung; Guthabenminderung)
  • § 556 Abs. 3 BGB (Abrechnungsfrist; Ausschluss verspäteter Nachforderungen)
  • § 84 SGG (Widerspruchsfrist)
  • § 87 SGG (Klagefrist)
  • § 88 SGG (Untätigkeitsklage)