Wer Bürgergeld bezieht, hat Anspruch auf eine existenzsichernde Grundversorgung. Diese umfasst nicht nur die monatlichen Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, sondern in bestimmten Fällen auch einmalige Leistungen.
Zu diesen einmaligen Bedarfen zählt unter anderem auch die Anschaffung einer Waschmaschine, sofern keine eigene vorhanden ist oder ein unabwendbarer Ersatzbedarf besteht. Doch wie beantragt man eine solche Unterstützung korrekt beim Jobcenter? Und unter welchen Voraussetzungen wird der Antrag bewilligt?
Rechtsgrundlage für einmalige Leistungen beim Bürgergeld
Seit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 ist die Grundsicherung nach dem SGB II neu strukturiert. Das Bürgergeld hat das vormalige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst. Die grundlegenden Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts werden weiterhin in Form von Pauschalen gezahlt.
Darüber hinaus sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Hilfen in Form von einmaligen Leistungen vor. Diese sind im § 24 SGB II geregelt.
Dort heißt es, dass in besonderen Lebenslagen, etwa beim erstmaligen Bezug von Leistungen oder beim Eintritt in einen eigenen Haushalt, bestimmte Anschaffungen wie eine Erstausstattung für die Wohnung übernommen werden können.
Zu dieser Erstausstattung zählen laut Rechtsprechung auch Haushaltsgeräte wie eine Waschmaschine. Auch außerhalb einer Erstausstattung können einmalige Leistungen gewährt werden, wenn ein unabweisbarer Bedarf besteht, beispielsweise wenn ein vorhandenes Gerät irreparabel defekt ist und keine Möglichkeit besteht, das Gerät aus eigenen Mitteln zu ersetzen.
Wann das Jobcenter eine Waschmaschine bezahlt
Der Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Waschmaschine durch das Jobcenter besteht grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein entscheidender Fall ist die Erstausstattung bei einem erstmaligen Einzug in eine eigene Wohnung.
Dies kann beispielsweise nach einer Trennung, dem Auszug aus dem Elternhaus oder dem Verlassen einer stationären Einrichtung der Fall sein. Das Jobcenter geht dann davon aus, dass keine Haushaltsgegenstände vorhanden sind und gewährt eine entsprechende Hilfe zum Aufbau eines Haushalts.
Ein weiterer möglicher Anspruch besteht, wenn die bisher genutzte Waschmaschine nicht mehr funktioniert und eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. In diesem Fall muss der Ersatz als „unabweisbarer Bedarf“ nachgewiesen werden. Das bedeutet, dass die Anschaffung notwendig, aktuell dringend und nicht aufschiebbar ist.
Bürgergeld-Berechtigte sind verpflichtet, vorrangig alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen – etwa durch gebrauchte Geräte, Spenden oder Hilfe von Familienangehörigen –, bevor ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden kann.
Auch das Alter und die wirtschaftliche Situation der Antragsteller können eine Rolle spielen. Insbesondere Alleinerziehende, Familien mit kleinen Kindern oder pflegebedürftige Personen gelten häufiger als besonders bedürftig und können bessere Chancen auf eine Bewilligung haben, da das Waschen von Kleidung und Wäsche in diesen Haushalten nicht auf Dauer ohne Waschmaschine möglich ist.
Der Antrag: Form, Nachweise und richtige Argumentation
Der Antrag auf eine Waschmaschine sollte schriftlich beim zuständigen Jobcenter eingereicht werden. Viele Jobcenter stellen hierfür ein Formular für einmalige Bedarfe zur Verfügung. Es genügt jedoch auch ein formloses Schreiben, in dem der Bedarf genau dargelegt wird. In diesem Antrag sollten der Grund für den Bedarf (z. B. Erstausstattung oder Defekt des bisherigen Geräts), die derzeitige Lebenssituation sowie besondere Umstände erläutert werden.
Wichtig ist, den Bedarf möglichst konkret und nachvollziehbar zu begründen. Im Fall eines Defekts sollte nach Möglichkeit ein Nachweis beigefügt werden, etwa ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur, ein Schreiben eines Fachhändlers oder ein Foto des defekten Geräts.
Auch eine eidesstattliche Erklärung, dass keine Waschmaschine vorhanden ist, kann hilfreich sein.
Die Entscheidung des Jobcenters erfolgt in der Regel nach Einzelfallprüfung. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, ob der Bedarf tatsächlich unabweisbar ist, ob vergleichbare Hilfen bereits gewährt wurden und ob ein Anspruch im Sinne des Gesetzes besteht.
Die bewilligte Hilfe erfolgt entweder in Form einer Sachleistung (z. B. durch Ausstellung eines Gutscheins für ein bestimmtes Gerät) oder als Geldleistung in pauschalierter Höhe.
Was tun bei Ablehnung durch das Jobcenter?
Kommt das Jobcenter zu dem Schluss, dass kein Anspruch besteht, kann der Antrag abgelehnt werden. In diesem Fall erhalten die Antragsteller einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Auch ein Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte eine ausführliche Begründung enthalten.
Es ist sinnvoll, sich in diesem Fall rechtlich beraten zu lassen – etwa durch eine Sozialberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder einen Sozialverband.
Wird auch der Widerspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht. Die Klage ist kostenfrei, dennoch ist eine juristische Unterstützung ratsam, um die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und das Verfahren effektiv zu führen.
Tipp: Betroffene können sich auch auf dieses Urteil beziehen, in dem ein Antragsteller eine Waschmaschine nicht als Darlehen sondern als Bedarf geltend machen konnte.
Tipps und Alternativen zur Unterstützung
Neben der Antragstellung beim Jobcenter gibt es in vielen Städten und Gemeinden auch alternative oder ergänzende Unterstützungsangebote. Sozialkaufhäuser, gemeinnützige Vereine, karitative Einrichtungen oder Initiativen wie „Giveboxen“ bieten gebrauchte Haushaltsgeräte zu sehr niedrigen Preisen oder sogar kostenlos an.
In akuten Notlagen kann auch ein Darlehen beim Jobcenter beantragt werden, wenn kein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe besteht. Dieses Darlehen wird dann in kleinen monatlichen Raten vom Regelsatz abgezogen.
Betroffene sollten auch darauf achten, ihren Bedarf frühzeitig geltend zu machen. Wer eine Wohnung bezieht oder weiß, dass ein Gerät kurz vor dem Ausfall steht, sollte rechtzeitig das Gespräch mit dem Jobcenter suchen und eine schriftliche Anfrage stellen.
Musterantrag für eine Waschmaschine vom Jobcenter
Hier ist ein Muster-Antrag, den du beim Jobcenter einreichen kannst, um die Übernahme der Kosten für eine Waschmaschine zu beantragen. Der Antrag ist sachlich und formal korrekt formuliert, kann aber individuell angepasst werden:
[Ihr Vor- und Nachname] [Ihre Anschrift] [PLZ Ort] [Kundennummer / BG-Nummer]An das
Jobcenter [Ort]
[Adresse des zuständigen Jobcenters]
Ort, Datum
Antrag auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe für die Anschaffung einer Waschmaschine gemäß § 24 Abs. 3 SGB II
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer Waschmaschine gemäß § 24 Abs. 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Rahmen eines unabweisbaren einmaligen Bedarfs.
Zur Begründung: In meinem Haushalt ist derzeit keine funktionsfähige Waschmaschine vorhanden. Die bisher genutzte Maschine ist irreparabel defekt (Nachweis anbei). Eine regelmäßige und hygienische Reinigung der Kleidung ist ohne eigene Waschmaschine nicht zumutbar, insbesondere unter Berücksichtigung meiner persönlichen Lebenssituation [ggf. ergänzen: z. B. mit Kleinkind, gesundheitliche Einschränkungen, Alleinerziehend etc.].
Ich verfüge nicht über die finanziellen Mittel, um ein neues Gerät aus eigener Kraft anzuschaffen. Gebrauchtgeräte in zumutbarer Qualität waren bisher ebenfalls nicht verfügbar. Auch anderweitige Unterstützung (z. B. von Familie, Freunden oder karitativen Stellen) konnte bislang nicht realisiert werden.
Ich bitte daher um zeitnahe Prüfung und Bewilligung meines Anliegens. Alternativ zur Geldleistung bin ich auch mit der Ausstellung eines Gutscheins oder der Bereitstellung einer Sachleistung einverstanden.
Beigefügte Unterlagen:
Nachweis über den Defekt der bisherigen Waschmaschine (z. B. Reparaturkostenbescheinigung / Foto)
Eidesstattliche Erklärung über das Nichtvorhandensein eines funktionsfähigen Geräts
Ggf. weitere Nachweise zur besonderen Bedarfslage
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meines Antrags.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
[Ihr Name]
Tipp: Hier ein Antrag auf eine Waschmaschine vom Jobcenter – Download im PDF-Format
Fazit: Unterstützung ist möglich – aber gut begründet
Eine Waschmaschine gehört heute zur grundlegenden Lebensausstattung eines Haushalts. Bürgergeld-Empfänger haben unter bestimmten Voraussetzungen einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf Unterstützung durch das Jobcenter. Wichtig ist eine gute Vorbereitung, eine klare Begründung des Bedarfs und der Nachweis, dass keine Alternativen bestehen.
Wer dies berücksichtigt und die notwendigen Unterlagen vollständig einreicht, hat gute Chancen auf eine Bewilligung. Sollte der Antrag dennoch abgelehnt werden, stehen den Betroffenen Rechtsmittel zur Verfügung, um ihr Anliegen durchzusetzen. In jedem Fall gilt: Es lohnt sich, seine Rechte zu kennen und wahrzunehmen.