Bürgergeld: Ab Juli kein Kontakt mehr – Jobcenter sperren E-Mail Posfächer

Lesedauer 2 Minuten

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kappt den direkten Mailweg zu den Arbeitsagenturen. Ab Juli 2025 sperren viele Teams ihre Postfächer für externe Absender. Betroffene müssen Anträge, Vollmachten und Nachweise künftig fast ausschließlich über das Kundenportal oder per Telefon einreichen – mit spürbaren Folgen für Menschen ohne leistungsfähige Technik.

Digital-Offensive der BA stößt auf Widerstand

Die neue Dienstanweisung „Herunterfahren E-Mails“ verpflichtet alle Agenturen für Arbeit im Rechtskreis SGB III, eingehende Nachrichten ab 1. Juli 2025 automatisch abzuweisen. Die Maßnahme soll den „Online-Kanal“ stärken. Nach internen Berechnungen spart die BA dadurch Bearbeitungszeit und will Datenschutzrisiken senken. Sozialverbände kritisieren, dass gerade E-Mails vielen Leistungsberechtigten bisher die schnellste Kontaktmöglichkeit boten.

Warum E-Mails auf der Streichliste stehen

Freie Mailtexte lassen sich nicht automatisiert verarbeiten, Anhänge enthalten häufig unverschlüsselte, sensible Daten, und die nötigen Rückfragen binden Personal, das die Bundesagentur für Arbeit lieber in digitale Arbeitsabläufe einsetzt. Dieser Argumentation folgte die BA bereits 2023 im Bereich SGB II (Jobcenter.digital); nun zieht der Rechtskreis SGB III nach.

Welche Folgen drohen Betroffenen?

Sie können Sachbearbeiter nicht mehr spontan per Mail erreichen. Wer kein Smartphone oder veraltete Hardware nutzt, hat es schwer, weil:

  • Laut Statistischem Bundesamt waren 2023 rund 13 % der über 16-Jährigen „Offliner“.
  • Öffentliche WLAN-Punkte fehlen im ländlichen Raum.
  • Screenreader und ältere Browser harmonieren oft nicht mit dem Kundenportal.

Das erschwert Terminabsagen, Widersprüche und das Nachreichen von Unterlagen. Verzögerungen bei der Zahlung des Arbeitslosengeldes drohen.

Rechtliche Grauzone: Verstoß gegen Sozialrecht?

§ 17 SGB I verlangt einen einfachen Zugang zur Verwaltung. § 9 SGB X verpflichtet Behörden zu zügigen Verfahren. Expertinnen verweisen darauf, dass die BA den Mailkanal ersatzlos streicht, bevor barrierefreie Alternativen flächendeckend funktionieren. Klagen könnten folgen.

Alternativen: Kundenportal, Telefon, Brief – aber reicht das?

Die BA verweist auf:

  • Kundenportal: Upload-Masken für Dokumente; Statusabfragen in Echtzeit.
  • Service-Center: Ausgedehnte Hotline-Zeiten; Gesprächsleitfäden für Standardfälle.
  • Persönliche Vorsprache: Nur nach Termin, Wartezeit teils mehrere Wochen.

Die Praxis zeigt: Telefonleitungen sind bereits heute überlastet. Briefe erreichen die Akte oft erst nach Tagen.

Handlungstipps für Betroffene

Wenn Sie weiterhin fristgerecht kommunizieren möchten, legen Sie zunächst einen Zugang zum Kundenportal an, überprüfen die Browser-Kompatibilität und bewahren Ihre Zugangsdaten sicher auf. Sollten technische Probleme auftreten, wahren Sie sämtliche Fristen unbedingt schriftlich, indem Sie ein Fax oder ein Einschreiben versenden. Erfassen Sie außerdem alle Belege sofort digital, denn eingescannte Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung erheblich.

Digitalisierung darf niemanden abhängen

Die BA verfolgt legitime Ziele wie Datensicherheit und Effizienz. Doch der schnelle Schnitt beim Mailverkehr trifft zuerst Menschen mit niedriger digitaler Kompetenz. Wir empfehlen daher, alle Kommunikationskanäle parallel offenzuhalten, bis Portale barrierefrei sind. So vermeiden Sie Leistungslücken und lange Verfahren.