Die sogenannte Mütterrente ist mehr als ein politisches Schlagwort: Sie ist eine Rentenleistung, die Eltern – insbesondere Müttern – zugutekommt, wenn sie wegen der Kindererziehung weniger in die Rentenkasse einzahlen konnten. Je nach Lebenssituation und Geburtsjahr der Kinder können ab dem 01.07.2025 bis zu 215 Euro monatlich zusätzlich zur gesetzlichen Rente hinzukommen. Voraussetzung: Ein Mindestmaß an Versicherungszeiten und ein rechtzeitiger Antrag.
Inhaltsverzeichnis
Was steckt hinter der Mütterrente?
Die Mütterrente ist keine eigenständige Rentenart, sondern ein Begriff für zwei Komponenten innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung: Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten. Ziel ist es, Erziehungsarbeit besser anzuerkennen und vor Altersarmut zu schützen.
Besonders Mütter sind häufig von Rentenlücken betroffen, da sie in den ersten Jahren nach der Geburt ihrer Kinder seltener in Vollzeit arbeiten. Die Deutsche Rentenversicherung versucht dies durch eine rechnerische Aufwertung des Einkommens auszugleichen.
Kindererziehungszeiten: Bis zu drei Rentenpunkte pro Kind
Für jedes Kind, das nach dem 1. Januar 1992 geboren wurde, werden bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt. Diese Zeit bringt jeweils einen Rentenpunkt pro Jahr. Nach aktuellem Stand entspricht ein Rentenpunkt rund 40 Euro pro Monat – also 120 Euro monatlich pro Kind für drei Jahre.
Diese Regelung gilt unabhängig vom Einkommen, allerdings nur für den Elternteil, der das Kind überwiegend betreut hat. Meist ist das die Mutter, jedoch kann der betreuende Elternteil auch per Erklärung geändert werden – mit kurzer Rückwirkungsfrist von nur zwei Monaten.
Kinderberücksichtigungszeiten: Rentenbonus bei Teilzeit und geringem Einkommen
Nach dem dritten Lebensjahr des Kindes können sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag geltend gemacht werden. Diese wirken sich nicht direkt auf die Rentenhöhe aus, sondern beeinflussen die Bewertung von geringerem Einkommen positiv.
Beispiel:
Verdient eine Mutter nach der Elternzeit nur 20.000 Euro brutto im Jahr, erhöht die Rentenversicherung diesen Betrag rein rechnerisch um 50 Prozent – auf 30.000 Euro. Das führt zu einer höheren Zahl an Rentenpunkten, obwohl real kein höheres Gehalt geflossen ist.
Diese Aufwertung ist auf ein fiktives Einkommen von maximal 50.493 Euro im Jahr begrenzt (Stand 2025). Je nach Einzelfall kann das monatlich bis zu 13 Euro mehr Rente bedeuten. Über sieben Jahre hinweg summiert sich das ab dem 01.07.2025 auf rund 95 Euro zusätzlich pro Monat.
Lesen Sie auch:
- Früher in Rente: Abschläge für die Jahrgänge von 1959 bis 1964 – mit Tabelle
- Rente: Teilrente mit Abschlag beziehen und später abschlagsfrei?
Anspruchsvoraussetzungen: Wer bekommt die Mütterrente wirklich?
Nicht alle Eltern erhalten die Mütterrente automatisch. Entscheidend sind:
- Mindestens 25 Versicherungsjahre insgesamt (inklusive Kindererziehungszeiten, Schul- und Studienzeiten sowie Arbeitslosigkeit).
- Die Geburtsjahre der Kinder: Nur Kinder, die ab 1992 geboren wurden, lösen automatisch die volle Kindererziehungszeit aus. Für ältere Kinder gelten Übergangsregelungen.
- Die Erziehungsleistung: Nur wer das Kind überwiegend betreut hat, kann die Zeiten geltend machen.
Kinderberücksichtigungszeiten werden bei mehreren Kindern gestaffelt verlängert. Beispiel: Sind die Kinder fünf Jahre auseinander geboren, kann der Anspruch bis zu neun Jahre betragen.
Beispielrechnung aus der Praxis
Zwei Kinder, geboren 2005 und 2010:
- 2005–2008: Kindererziehungszeit Kind 1
- 2008–2010: Kinderberücksichtigungszeit Kind 1
- 2010–2013: Kindererziehungszeit Kind 2
- 2013–2020: Kinderberücksichtigungszeit Kind 2
Insgesamt ergeben sich 15 Jahre, die rentensteigernd wirken – vorausgesetzt, der betreuende Elternteil erfüllt die übrigen Voraussetzungen.
Mütterrente muss aktiv beantragt werden
Eltern erhalten die Mütterrente nicht automatisch. Die entsprechenden Zeiten müssen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt und durch Unterlagen belegt werden. Ohne Antrag erfolgt keine Anrechnung. Insbesondere bei älteren Kindern oder geteilten Erziehungszeiten ist ein genauer Blick auf die Formulare entscheidend.
Was bringt die Mütterrente konkret?
Vorteil 1: Monatlich bis zu 215 Euro mehr Rente pro Kind möglich (120 Euro durch Kindererziehungszeiten + bis zu 95 Euro durch Kinderberücksichtigungszeiten).
Vorteil 2: Bessere Rentenbewertung auch bei Teilzeit oder Minijobs.
Vorteil 3: Mehr Eigenständigkeit im Alter – speziell für Alleinerziehende oder Teilzeitkräfte.