Bis Jahresende Krankenkasse anmelden

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Jetzt bis 31. Dezember 2013 bei der gesetzlichen Krankenversicherung melden!

17.12.2013

Wer noch keine Krankenversicherung hat, sollte sich bis 31.Dezember 2013 bei einer Krankenkasse anmelden. Auf diese Weise werden Beitragsschulden vermieden.

Seit 2009 besteht die allgemeine Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. Beitragspflichtig sind auch Personen, die bei keiner Krankenkasse gemeldet sind. Dadurch kann es bei verspäteter Anmeldung zu Nachforderungen der Beiträge für mehr als sechs Jahre kommen.

Zum 01.August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in Kraft getreten. Es soll verhindern, dass Menschen aus Furcht vor Schulden auf den Versicherungsschutz verzichten. Wer bislang nicht krankenversichert ist, kann sich bis zum 31.Dezember 2013 bei einer Krankenkasse anmelden. In dem Fall werden die Beitragsschulden für zurückliegende Zeiträume sowie die Säumniszuschläge erlassen. Das Jobcenter übernimmt die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung für alle Leistungsberechtigten. (ag)

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