Benachteiligung bei der Witwenrente soll abgeschafft werden

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Die Bundesregierung hat angekündigt, das Einkommensanrechnungsrecht bei der Witwenrente zu reformieren.

Kernstück dieser Reform ist die Einführung eines neuen zusätzlichen Freibetrags für Erwerbseinkommen in Höhe von 545 Euro. Dadurch sollen die Erwerbsanreize für jüngere Witwen und Witwer zu verbessern, die durch die bisherige Regelung oft benachteiligt waren.

Warum ist diese Änderung notwendig?

Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass Einkommen von Hinterbliebenen, die zusätzlich zu ihrer Rente erwerbstätig sind, in bestimmtem Umfang angerechnet wird.

Dies führte in der Vergangenheit häufig dazu, dass jüngere Witwen und Witwer entweder ihre Erwerbstätigkeit aufgaben oder erst gar nicht wieder aufnahmen, da der finanzielle Nutzen durch die Rente minimiert wurde.

Die Bundesregierung sieht diese erwerbsfeindliche Ausgestaltung als hinderlich für das Wirtschaftswachstum und die soziale Integration Betroffener an und hat deshalb ein 31-seitiges Positionspapier vorgelegt.

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Was beinhaltet der neue Freibetrag genau?

Der neue Freibetrag von 545 Euro kommt zusätzlich zu den bereits bestehenden Freibeträgen hinzu. Das bedeutet, dass Erwerbseinkommen bis zu dieser Höhe nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird.

Die Neuregelung soll es Hinterbliebenen erleichtern, wieder ins Erwerbsleben einzusteigen oder ihre bestehende Erwerbstätigkeit auszubauen, ohne dass sie finanzielle Einbußen bei ihrer Rente fürchten müssen.

So wirkt sich der Freibetrag aus

Für viele Hinterbliebene bedeutet dieser zusätzliche Freibetrag eine erhebliche Erleichterung. Sie können nun ein höheres Einkommen erzielen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Der Freibetrag von 545 Euro ist dabei ein erster Schritt, den Peter Knöppel, Rechtsanwalt und Rentenberater, ebenfalls als positiv und zukunftsweisend bewertet.

Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung von Erwerbsanreizen?

Im Rahmen der sogenannten Wachstumsinitiative plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die Arbeitsanreize für Rentner, Bürgergeld-Empfänger, Arbeitnehmer und Ausländer zu verbessern.

Die Reformen sind Teil eines umfassenden Konzepts zur Förderung des Wirtschaftswachstums in Deutschland.

Wie reagieren Rentenexperten auf die geplante Reform?

Peter Knöppel begrüßt die geplante Reform und sieht in der Einführung des zusätzlichen Freibetrags einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Zwar wünscht er sich, dass der Freibetrag noch höher ausfällt, sieht aber bereits in den 545 Euro einen guten Anfang, der vielen Betroffenen helfen wird.