Benachteiligung bei der Witwenrente soll abgeschafft werden

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Die Bundesregierung hat angekรผndigt, das Einkommensanrechnungsrecht bei der Witwenrente zu reformieren.

Kernstรผck dieser Reform ist die Einfรผhrung eines neuen zusรคtzlichen Freibetrags fรผr Erwerbseinkommen in Hรถhe von 545 Euro. Dadurch sollen die Erwerbsanreize fรผr jรผngere Witwen und Witwer zu verbessern, die durch die bisherige Regelung oft benachteiligt waren.

Warum ist diese ร„nderung notwendig?

Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass Einkommen von Hinterbliebenen, die zusรคtzlich zu ihrer Rente erwerbstรคtig sind, in bestimmtem Umfang angerechnet wird.

Dies fรผhrte in der Vergangenheit hรคufig dazu, dass jรผngere Witwen und Witwer entweder ihre Erwerbstรคtigkeit aufgaben oder erst gar nicht wieder aufnahmen, da der finanzielle Nutzen durch die Rente minimiert wurde.

Die Bundesregierung sieht diese erwerbsfeindliche Ausgestaltung als hinderlich fรผr das Wirtschaftswachstum und die soziale Integration Betroffener an und hat deshalb ein 31-seitiges Positionspapier vorgelegt.

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Was beinhaltet der neue Freibetrag genau?

Der neue Freibetrag von 545 Euro kommt zusรคtzlich zu den bereits bestehenden Freibetrรคgen hinzu. Das bedeutet, dass Erwerbseinkommen bis zu dieser Hรถhe nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird.

Die Neuregelung soll es Hinterbliebenen erleichtern, wieder ins Erwerbsleben einzusteigen oder ihre bestehende Erwerbstรคtigkeit auszubauen, ohne dass sie finanzielle EinbuรŸen bei ihrer Rente fรผrchten mรผssen.

So wirkt sich der Freibetrag aus

Fรผr viele Hinterbliebene bedeutet dieser zusรคtzliche Freibetrag eine erhebliche Erleichterung. Sie kรถnnen nun ein hรถheres Einkommen erzielen, ohne dass ihre Rente gekรผrzt wird.

Der Freibetrag von 545 Euro ist dabei ein erster Schritt, den Peter Knรถppel, Rechtsanwalt und Rentenberater, ebenfalls als positiv und zukunftsweisend bewertet.

Welche weiteren MaรŸnahmen plant die Bundesregierung zur Fรถrderung von Erwerbsanreizen?

Im Rahmen der sogenannten Wachstumsinitiative plant die Bundesregierung weitere MaรŸnahmen, um die Arbeitsanreize fรผr Rentner, Bรผrgergeld-Empfรคnger, Arbeitnehmer und Auslรคnder zu verbessern.

Die Reformen sind Teil eines umfassenden Konzepts zur Fรถrderung des Wirtschaftswachstums in Deutschland.

Wie reagieren Rentenexperten auf die geplante Reform?

Peter Knรถppel begrรผรŸt die geplante Reform und sieht in der Einfรผhrung des zusรคtzlichen Freibetrags einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Zwar wรผnscht er sich, dass der Freibetrag noch hรถher ausfรคllt, sieht aber bereits in den 545 Euro einen guten Anfang, der vielen Betroffenen helfen wird.