Arbeitsagentur zieht Stellenanzeige für Streikbrecher-Stellen zurück
03.07.2015
Gegen-Hartz wirkt: Wie wir berichteten, stellte die Arbeitsagentur Magdeburg ein Stellenangebot in die Jobsuche-Datenbank, um Arbeitskräfte unter dem gesetzlichen Mindestlohn als Streikbrecher der Post einzusetzen. Der Fall erregte bundesweit Aufsehen und zahlreiche Politiker, vor allem der Linken, schalteten sich in die Sache ein. Aufgrund des Drucks hat die BA reagiert und das Stellenangebot auf der Server gelöscht.
Nunmehr bestreite die Arbeitsagentur Magdeburg direkt als Streikbrecher fungiert zu haben. Vielmehr habe es sich um ein Zeitarbeitsunternehmen gehandelt, die Leiharbeitnehmer gesucht hätte. In einer Stellungnahme heißt es:
„Bei dem Arbeitgeber handelt es sich um ein rekrutierendes Zeitarbeitsunternehmen, dessen Firmenbezeichnung wir aus Datenschutzgründen nicht benennen können. Zeitarbeitsunternehmen unterliegen aktuell einem Tarifvertrag, wonach der tariflich festgelegte Stundenlohn als Ausnahmeregelung zum Mindestlohn bei mind. 8,20 Euro (je nach Qualifikationsstufe) liegt. Wichtig: Für die Arbeitsagenturen sind diese Zeitarbeitsunternehmer und der Bewerber die Vertrags- und Ansprechpartner und nicht das Unternehmen, welches den Leiharbeitnehmer dann letztlich einsetzt. Es ist der Agentur im Regelfall auch nicht bekannt. Unabhängig von der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit, auch in bestreikten Unternehmen auf Wunsch der beteiligten Parteien zu vermitteln, hat die Agentur für Arbeit Magdeburg in Abstimmung mit dem Arbeitgeber das Stellenangebot derzeit ruhend gestellt.“
Erfüllungsgehilfe der Zeitarbeit
Das Stellenangebot war in vielen Aspekten ein Skandal. Zum einen wurden Arbeitnehmer gesucht, die unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro arbeiten sollten. Zum anderen machte sich die Bundesagentur wieder einmal zum Gehilfen der Zeitarbeit. Obwohl immer mehr Menschen quasi als Tagelöhner arbeiten müssen, sind massenweise Stellenangebote der Zeitarbeitsbranche in den offiziellen Stellenangebote der BA zu finden. Mittlerweile sollen es über ein Drittel aller Stellenangebote sein. Tagelöhner, die immer wieder in das Hartz IV System zurückkehren müssen, wenn sie ihren Sold bei der Zeitarbeit erfüllt haben.
BA brach das Gesetz
Viel brisanter ist aber noch ein Punkt. Hier will eine Bundesbehörde einem privatwirtschaftlichen Unternehmen helfen, einen Streik zu brechen. Laut § 320, Absatz 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch besteht eine Streikanzeigepflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. So erklärte Sabine Zimmermann (Die Linke) gegenüber „heise.de“: „Ja, das wäre nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch unzulässig. Auch die Bundesagentur für Arbeit darf während eines Arbeitskampfes keine Arbeitskräfte für bestreikte Stellen an das Unternehmen vermitteln, wenn Erwerbslose das nicht wollen. […] Ist dann der Streik angezeigt, gilt für die Arbeitsagentur Folgendes: Sie darf nur dann Erwerbslose als Arbeitskräfte in das Unternehmen vermitteln, wenn diese – trotz Hinweises auf den Streik – darum bitten. So ist es derzeit im Paragraf 36 des Dritten Sozialgesetzbuches geregelt.“
Ob verpflichteter Hartz IV Betroffener wie berichtet, nun die Streikbrecherstelle antreten muss, steht noch aus. Wir berichten weiter. (sb)
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