Anhebung Hartz IV-Schonvermögen beschlossen

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Bundesrat stimmt für Anhebung des Schonvermögens für die private Altersvorsorge bei Hartz IV. Nutznießer dieser Gesetzesänderung sind jedoch die Versicherungskonzerne.

Nachdem die Gesetzesänderungen beim Hartz IV Schonvermögen bereits den Bundestag passierten, hat nun auch der Bundesrat der Anhebung des Schonvermögens zugestimmt. Hierbei ist allerdings nur das Schonvermögen für die private Altersvorsorge und nicht um allgemeines Vermögen. Bislang waren 250 Euro pro Lebensjahr für die private Altersvorsorge anrechnungsfrei. Nun soll der Freibetrag drei mal so hoch sein, als bislang, also 750 Euro.

Vermögen wird bei Hartz IV weiterhin angerechnet.
a) Volljährige haben einen Anspruch auf einen Vermögensfreibetrag von 150€ je Alter; mindestens 3.100€, max. 9.750€.
b) Minderjährige haben nur Anspruch auf einen Vermögensfreibetrag von pauschal 3.100€.
c) Personen, die vor dem 01.01.1948 geboren sind, haben einen Freibetrag von 520 € je Lebensjahr, maximal 33.800 €

Normales Vermögen ist alles Geld und alle Gegenstände und alle Rechte, die der Arbeitsuchende verkaufen könnte. Weil es Sachen gibt, bei denen auch der Gesetzgeber einsieht, dass es schlecht wäre, diese zu verkaufen, werden diese einfach nicht zum Vermögen gezählt: (§12 III SGB II) 1. Hausrat (TV, Fernseher, Möbel, Küchengeräte) 2. für jeden Arbeitsuchenden ein eigenes angemessenes Kraftfahrzeug (Auto, Motorrad, Mofa). Jedoch gilt hier die 6000 Euro Grenze.

Schonvermögen Anhebung im Sinne der Versicherungsanstalten.
Kritiker werfen der Bundesregierung vor, die Gesetzesänderung beim Schonvermögen nicht im Sinne der Hartz IV Betroffenen umzusetzen, sondern im Sinne der Versicherungskonzerne. Denn nur ein sehr geringer Teil der Erwerbslosen verfügte bei ALG II-Antragstellung über hohe private Altersvorsorge-Versicherungen. Durch die beschlossene Gesetzesänderung werden die privaten Lebens- und Altersvorsorge Produkte dadurch "Hartz IV sicher" und lassen sich bei Angst vor Arbeitslosigkeit besser verkaufen. Nutznießer sind also zum Größten Teil die privaten Versicherungsanstalten. (26.03.2010)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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